ADG (war: Hausrecht im ÖPNV?) (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo,
seit einem knappen Monat haben wir ja das Antidiskriminierungsgesetz, nach dem niemand u.A. wegen seiner Weltanschauung in Bezug auf "den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen" benachteiligt werden darf.
Leider ist es mir noch nicht gelungen, definitiv herauszufinden, ob die Barfüßlerei eine Weltanschauung im Sinne des Gesetzes ist.
Falls ja, muss ein sachlicher Grund für eine ev. Benachteiligung vorliegen, also z.B. Sicherheitsrisiko. Die Frage ist, ob man das mit einer Haftungsausschlusserklärung beseitigen kann.
Gruß, Kai (VS)
Besteht ein Kontrahierungszwang, weil es sich um einen Monopolanbieter handelt (typisch im Öffentlichen Personenverkehr), kann die Mitnahme dann nur unter strengen, objektiv feststellbaren Voraussetzungen verweigert werden (konkrete Gefährdung anderer Reisender).