Hausrecht im ÖPNV? (Hobby? Barfuß! 2)

Kamel Leon, Stammposter, Tuesday, 19.09.2006, 13:05 (vor 6579 Tagen)

Neulich habe ich hier im "Best of" die aufschlussreichen Ausführungen zum Thema "Barfuß und Hausrecht" gelesen. Kurz zusammengefasst: Wer z.B. ein Kino oder Restaurant betreibt, darf dort x-beliebige (auch unsinnige) Regeln aufstellen, z.B. ein Barfußverbot, das dann auch bindend ist. Natürlich kann man darüber diskutieren, aber wenn der Betreiber darauf beharrt, muss man sich fügen oder verschwinden.

Ist nun eingentlich schon mal geklärt worden, ob dieses Hausrecht auch für öffentliche Verkehsmittel gilt? Haben die Eigentümer von Linienbussen (vertreten durch den Busfahrer), Zügen (vertreten durch den Zugführer) und Bahnhöfen auch das Hausrecht? Haben sie also prinzipiell das Recht, beispielsweise ein Barfußverbot aussprechen, das dann für die Fahrgäste auch bindend ist?


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