Bafuß verweigert in die Stadtbahn einzusteigen (SSB) (Hobby? Barfuß! 2)

Hans-Martin, Stammposter, Tuesday, 25.04.2006, 14:49 (vor 6727 Tagen) @ Andreas aus Stuttgart

Hallo Andreas,

meistens lese ich hier nur noch. Ein paar rechtliche Anmerkungen scheinen mir aber angezeigt zu sein.

Mich überrascht etwas der Tenor einiger Antworten. Es geht hier nicht darum, Dein Verhalten zu rechtfertigen oder gar zu verteidigen. Die Übeltäter sind die sogenannten Sicherheitskräfte und auch die Polizei. Durch ihr Verhalten bestärkt sie Rechtsbrüche durch Sicherheitsleute, wie Du sie geschildert hast.

Alles, was Du strafrechtlich selbst in die Wege leitest, ist kostenlos. Ein Anwalt ist dafür nicht nötig.

Zivilrechtlich rate ich zu einem Anwalt. Allerdings gilt in Deutschland die Regel "wer verliert, der zahlt". Das heißt: wenn Du Dich zivilrechtlich durchsetzt, ist der Gegner zur Erstattung Deiner Kosten inklusive der Rechtsanwaltsgebühren verpflichtet. Ein Problem kann nur entstehen, wenn Dein Gegner pleite ist - das schließe ich hier aus.

Der Privatisierungswahn in Deutschland hat dazu geführt, daß Sicherheitsleistungen von Unternehmen mit weder qualifiziertem noch angemessen bezahltem Personal erbracht werden sollen. Beim Schluß vom Stundenlohn eines in dieser Form Beschäftigten auf die Qualifikation kommt man zu dem Ergebnis, welches Du erlitten hast.

Wenn zwei der Typen sich gleichzeitig an Dich herangemacht haben, ist das eine gefährliche Körpervletzung. Diese wird im Gegensatz zur einfachen Körperverletzung auch ohne Antrag verfolgt. Dasselbe gilt für die Nötigung. War es nur ein Täter, ist ein Strafantrag zu stellen.

Gegenüber diesen beiden Delikten, auch vom Strafrahmen her, ist die Beleidigung, die wohl auch tatbestandsmäßig zu bejahen ist, als Antragsdelikt mit niedriger Strafdrohung weniger gravierend.

Ich selbst habe vor Jahren in Stuttgart auch erst einmal einen Polizisten, der eine Strafanzeige nicht aufmehmen wollte, mit etwas Argumentation zur Bearbeitung zwingen müssen.

Tatsache ist, daß ein Offizialdelikt verfolgt werden muß, sobald z.B. eine Polizeidienststelle davon erfährt. Im Gegensatz zu einer Ordnungswidrigkeit gibt es hier keinerlei Ermessenspielraum für die Vollzugsbeamten.

Wenn trotz einer substantiierten Anzeige - und Deine Aussage gegenüber der Polizei ist eindeutig die Darstellung einer Straftat gewesen - keine Ermittlungen aufgenommen werden, haben wir den Fall einer Strafvereitelung im Amt.

Gerade der zweite Umstand wird näher aufzuklären sein.

Ich würde wegen der vorstehenden Delikte an Deiner Stelle sowohl gegen Unbekannt, was die Sicherheitsleute angeht, direkt bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten, als auch gegen den oder die Polizeibeamten, denen Du den Sachverhalt vorgetragen hast und die daraufhin nicht tätig geworden sind.

Ein von Dir beauftragrer Rechtsanwalt hat dann die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen und aus der Akte die zur zivilrechtlichen Geltendmachung Deiner Anspürüche - sowohl Ersatz des materiellen als auch des immateriellen Schadens (Schmerzensgeld) - erforderlichen Angaben zu entnehmen. Wegen der Frist für einen Strafantrag wegen Beleidigung (und evtl (einfacher) Körperveretzung) solltest Du nicht allzu lange warten.

Viel Erfolg!

Hans-Martin

Hallo Leute!
Ein Fall der mich besonders aufregt. Um 18 Uhr (Klettpassage-Stuttgart) wolte ich in die Stadtbahn U7 einsteigen. Ich wurde agressiv von zwei "Schwarzen Scheriffs" Firma BSG, die arbeien im Auftrag der SSB,Stuttgarter Strassenbahb AG, angesprochen wo meine Schuhe wären. Ich entgegnete privat laufe ich immer ohne herum.
Mir wurde der Zutritt in die Stadtbahn verweigert, mit der Begründung, es sei zu gefährlich, es wäre eine Zumutung für Fahrgäste. Mir wurde befohlen die Bahn zu verlassen, mir wurde auf den Arm geschlagen und in einer Art Polizeigriff wurde ich abgefürt. An der Treppe liesen sie mich los, die "Scheriffs" gingen dann mit mit zur Polizeiwache in der Klettpassage. Dort habe ich mich beschwert, aber die Beamten interessieretn sich nicht dafür und ich erfuhr auch nicht den Namen des Greifers. (Hatte keine Gelegenheit die Dienstnummer zu notieren). Mir wurde gesagt ich könne die Stadtbahn nicht benutzen sondern ich müsse ein Taxi nehmen. (Meinen Fotoauftrag konnte ich nicht mehr ausführen).
P.S.: Ich werde rechtliche Schritte einleiten und Euch weiter informiere.
P.P.S.: Seit über 30 Jahren fahre ich barfuss Strassenbahn ohne solche Vorkommnisse.
Trotzdem noch schöne barfüßige Grüße aus Stuttgart
Andreas


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion