Schriftlich beschweren (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Andreas,
Ich glaube, dass die völlig eigenmächtig gehandelt haben, denn es dürfte keine Vorschrift geben, nach der das zulässig ist.
Daher würde ich mich SCHRIFTLICH (dann kannman das nicht einfach ignorieren) bei SSB, VVS und der Sheriff-Firma beschweren.
So, wie sich mir der Sachverhalt nach Lektüre deiner Zeilen darstellt, haben diese Straßenbahn-Stormtroopers einfach nur jemand zum "Abwatschen" gesucht. Solche Leute dürfen nicht als Ordnungskräfte eingesetzt werden. Ich glaube, für die Presse wäre so etwas auch ein gefundenes Fressen.
Das wäre dann die 2. Eskalationsstufe.
Das Beste wäre, wenn du deine Beschwerde direkt beim Staatsanwalt einreichst,
aber erst als 3.
Du hast meine Solidarität.
Meine auch!
Gruß Leo