Bafuß verweigert in die Stadtbahn einzusteigen (SSB) (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Andreas
Das Du rechtliche Schritte einleitest ist leider unverzichtbar. Ein solche unverschämtes Vorgehen darf man sich nicht gefallen lassen. Ein Verkehrsunternehmen wie die SBB unterliegt einer Beförderungspflicht! Ich, als Taxifahrer übrigens auch. Würde ich einen Fahrgast wegen Barfüßigkeit ablehnen, müsste ich mit einer Anzeige rechnen. Eine solche Anzeige sollte die SBB unbedingt bekommen. Hattest Du eigentlich schon eine Fahrkarte oder wolltest Du sie erst lösen? Falls Du schon eine hattest wäre es meiner Ansicht nach ein glatter Vertragsbruch oder sogar Betrug, wenn man dich zahlen lässt, dann aber nicht transportieren will, obwohl Du gegen keine Vorschriften oder Paragraphen der Hausordnung verstoßen hast.
Es müsste sich auch herausfinden lassen, welchen schwarzen Sheriffs da im Einsatz waren. Die haben ja sicher einen Dienstplan aus dem man entnehmen kann, wer wann wo ist.
Da Du außerdem einen Fotoauftrag nicht mehr ausführen konntest, solltest Du auf Schadensersatz klagen oder zumindest damit drohen. Anzeigen wegen Beleidigung, Nötigung oder Freiheitsberaubung (da wissen andere sicher besser, was das richtige wäre) sollten aber auch erfolgen.
Vielleicht konnte Markus U. ja mal einen Brief an die SBB schreiben?
Viele Grüße und viel Erfolg
Ulrich