Schriftwechsel mit DB (Hobby? Barfuß! 2)

Lothar, Stammposter, Thursday, 06.10.2005, 19:07 (vor 6929 Tagen) @ Michael (KO)

oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, von der Beförderung ausgeschlossen werden können.

Das ist der entscheidende Satz. Du hast einer Anordnung des Eisenbahnpersonals nicht Folge geleistet und so hat der Mitarbeiter der Bahn das Recht dich von der Beförderung auszuschließen!

Unsere Mitarbeiter haben dabei das Hausrecht und sind damit beauftragt dieses in den Gebäuden und Anlagen der Deutschen Bahn durchzusetzen.

Das sagt, dass jeder Mitarbeiter seine eigene Entscheidung treffen kann.

Übrigens: In der Mall in Florida, aus der man mich wegen Barfüssigkeit abführte gab es auch kein Schild, dass besagte, dass barfuss laufen in dieser Mall verboten sei, also kein NSNSN oder shoes required Schild; aber es gab eine Hausordnung. Und in der Hausordnung stand unter anderem das das Betreten der Mall nur "reasonable dressed" also angemessen bekleidet erlaubt ist und
weil barfuss eine unangemessene Bekleidung bedeutet hat dann das Personal die Möglichkeit vom Hausrecht Gebrauch zu machen und das unerwünschte Individum zu entfernen!

PS: Es ist einfacher einen harmlosen Barfüsser von der Beförderung auszuschließen als eine Horde angetrunkener Fussballfans, die einen Zug in eine Müllhalde verwandeln und ihrer Zerstörungswut freien Lauf lassen, vor allem, wenn ihr Verein verloren hat. Ich habe es nur ein einziges Mal erlebt, dass deshalb der Zug außerplanmäßig an einem kleinen Bahnhof gehalten hat und wo dann Bahnpolizei und BGS für Ordnung gesorgt haben; ansonsten wird dieses Treiben meist geduldet.

Lothar


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