Schriftwechsel mit DB (Hobby? Barfuß! 2)
nun ist sie da, die antwort der db und ich möchte es nicht verabsäumen, hier den gesamten "dialog" bis zum heutigen tag darzustellen. zur erklärung vorab - das kundenportal der db (www.bahn.de) bietet bei der kontaktaufnahme die möglichkeit, zu wählen, ob man bc-besitzer ist oder nicht...
meine anfrage:
ok, mit der bahncard hat's eher nichts zu tun, aber das auswahlformular sieht's vor...
vorab - ich laufe seit jahren ohne jegliche beanstandung - dumme bemerkungen einmal ausgenommen - barfuß und dieses i.d.r. ganzjährig. in dieser zeit gab es deswegen weder in zügen der db noch in zügen privater mitbewerber noch auf irgend einem bahnhof irgendwelche beschwerden - aber irgendwann passiert's halt:
am 2.10. hatte ich eine in meinen augen ärgerliche begebenheit mit einem ihrer aufsichtsbeamten (der name ist mir bekannt) im koblenzer hbf, genauer auf gleis 3 dieses bahnhofs, welches ich morgens gegen 7:40 in erwartung des ec in richtung mannheim/karsruhe betrat.
wie gesagt, ohne schuhe - jedoch gepflegt gekleidet und auch anderweitig vorzeigbar und gepflegt. dieser aufsichtsbeamte stellte erst einmal fest, dass ich barfuss sei und dass dieses unhygienisch sei und dass er mich deshalb, wenn er denn wolle, zur not unter zuhilfenahme der bundespolizei des bahnhofs verweisen könne. eine diskussion war mit diesem individuum leider nicht möglich.
die sich aus diesem zusammenhang ergebenden fragen:
- gibt es bei der db verhaltensvorschriften, die es dem kunden aufzwingen, die dienstleistung(en) der db beschuht in anspruch zu nehmen?
- da der aufsichtsbeamte - auch auf rückfrage, ob dies nicht nur seine persönliche sichtweise sei - darauf bestand, dass hier eine regelung existiere, bitte ich sie, mir fundiert mitzuteilen, was die db unter unhygienisch im zusammenhang mit barfüssiger lebensweise versteht.
weiterhin bemerkte der aufsichtsbeamte im laufe der von mir versuchten (fruchtlosen) diskussion ziemlich wörtlich, dass der "herr mehdorn" dieses (gemeint ist natürlich das barfüssige betreten eines bahnhofs/zuges) nicht gerne sehen würde. ich würde es daher begrüßen, wenn sie ihrem (noch-)vorstandsvorsitzenden diese frage mit der bitte um fundierte beantwortung weiterleiten würden.
in erwartung einer klärenden antwort und mit freundlichen grüßen aus koblenz
hierauf erhielt ich folgende antwort:
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04. Oktober dieses Jahres, die wir gerne beantworten.
Die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bedauern wir sehr. Wenn bei Ihnen der Eindruck einer absichtlichen Diffamierung entstanden sein sollte, bitten wir Sie dafür in aller Form um Entschuldigung.
In unseren Beförderungsbedingungen, sowie der Eisenbahn-Verkehrsordnung und in unseren Hausordnungen der Bahnhöfe ist das Tragen von Schuhen nicht explizit im Wortlaut hinterlegt. Jedoch ist zum Beispiel in der Eisenbahn-Verkehrsordnung verfasst, dass Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, von der Beförderung ausgeschlossen werden können. Personen die die Gesundheit der Mitreisenden gefährden können, werden nur dann befördert, wenn die Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.
Aus hygienischen Gründen und um Missverständnisse künftig zu vermeiden, bitten wir Sie bei Ihrer Bahnfahrt ein Paar Schuhe zu tragen.
Da das Tragen von Schuhen in den genannten Verordnungen nicht direkt niedergeschrieben steht, so unterliegt die Auffassung dem jeweils zuständigen Aufsichtspersonals am Bahnhof bzw. im Zug. Unsere Mitarbeiter haben dabei das Hausrecht und sind damit beauftragt dieses in den Gebäuden und Anlagen der Deutschen Bahn durchzusetzen.
Wir freuen uns, wenn Sie weiterhin das umweltfreundliche Verkehrsmittel Bahn nutzen und wünschen Ihnen stets angenehme Reisen in unseren Zügen.
Mit freundlichen Grüßen
DB Fernverkehr AG
Ihr Kundendialog Bahncard
mit dieser antwort nicht ganz zufrieden, habe ich folgendes geantwortet:
Sehr geehrter Herr,
zuerst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort - die allerdings in meinen Augen mehr Fragen als erschöpfende Antworten beinhaltet.
In unseren Beförderungsbedingungen, sowie der Eisenbahn-Verkehrsordnung und in unseren Hausordnungen der Bahnhöfe ist das Tragen von Schuhen nicht explizit im Wortlaut hinterlegt. Jedoch ist zum Beispiel in der Eisenbahn-Verkehrsordnung verfasst, dass Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, von der Beförderung ausgeschlossen werden können. Personen die die Gesundheit der Mitreisenden gefährden können, werden nur dann befördert, wenn die Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.
Weder dürfte das Nichttragen von Schuhen, Handschuhen, Hüten oder Mützen die Sicherheit und Ordnung des Bahnbetriebs in Frage stellen oder eine Einschränkung der Sicherheit der Mitreisenden darstellen, noch vermag ich hier eine Gefährung der Gesundheit der Mitreisenden erkennen. Ich bitte Sie, diesen Ihren Paragraphen der EVO zu konkretisieren. Ich vermag noch anzunehmen, dass ich meine eigene Sicherheit durch das Nichttragen von Schuhen oder das Tragen ungeeigneten Schuhwerks (ok - das trifft wohl eher das weibliche Geschlecht) gefährde, aber dieses zählt in diesem Land immer noch zu den persönlichen Risiken und wird vom entsprechenden Verursacher billigend in Kauf genommen. In meinem Fall: Die Gefahr, dass ich mich durch erzwungenes Tragen ungewohnten Schuhwerks verletze und demzufolge den Verursacher dieser Pflicht in die selbige nehmen müsste, ist größer als mein barfüssiger Lebenswandel. Selbst wenn z.B. einmal in einem Bahnhof/Zug oder auf einem Bahnsteig in den Augen der breiten Masse als gefährlich eingestufte Glasscherben liegen sollten: ich habe a) Augen im Kopf und bin b) durchaus in der Lage, solche Fährnisse zu umgehen.
Die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bedauern wir sehr. Wenn bei Ihnen der Eindruck einer absichtlichen Diffamierung entstanden sein sollte, bitten wir Sie dafür in aller Form um Entschuldigung.
Aus hygienischen Gründen und um Missverständnisse künftig zu vermeiden, bitten wir Sie bei Ihrer Bahnfahrt ein Paar Schuhe zu tragen.
Hier muss ich Ihnen aber sagen, dass Sie sich widersprechen: ich fühle mich in der Tat diffamiert, wenn man mein jahrelanges Nichttragen von Schuhen aus hygienischen Gründen ablehnt. Zum einen scheint (eventuell auch bei Ihnen) hier ein Schluss von sich auf andere vorzuliegen: Klar ist es ggf. unhygienisch, nach einem langen Arbeitstag die Schuhe und Socken auszuziehen und sich dann seine (bedauernswerten) Füsse zu betrachten. Jedoch: Ich trage seit Jahren keine Schuhe. Um Ihnen den Gedanken noch näher zu bringen, empfehle ich Ihnen einen Selbstversuch: Tragen Sie einmal 'ne Woche lang tagsüber konsequent Handschuhe und ziehen Sie diese ggf. nur zur Nacht aus oder verschärfend wechseln Sie diese gegen "Haus-Handschuhe". Sie werden nach einer Woche Ihre Hände nicht wiedererkennen, von fehlender Hygiene "träumen" und gar die Pflicht zum Tragen von Handschuhen im Bahnhof und in den Zügen verlangen. Ich bitte Sie daher ausdrücklich, mir die Verbindung von "hygienischen Gründen" und konsequenter Barfüssigkeit näherzubringen.
Wir freuen uns, wenn Sie weiterhin das umweltfreundliche Verkehrsmittel Bahn nutzen und wünschen Ihnen stets angenehme Reisen in unseren Zügen.
Das kann ich Ihnen denn dann doch nicht versprechen, wenn Sie bzw. Ihr Verkehrsunternehmen mir derartige Bekleidungsvorschriften machen wollen.
Da das Tragen von Schuhen in den genannten Verordnungen nicht direkt niedergeschrieben steht, so unterliegt die Auffassung dem jeweils zuständigen Aufsichtspersonals am Bahnhof bzw. im Zug. Unsere Mitarbeiter haben dabei das Hausrecht und sind damit beauftragt dieses in den Gebäuden und Anlagen der Deutschen Bahn durchzusetzen.
Ein sehr gummiartiger Ansatz, den ich fast versucht bin, auch auf gerichtlichem Wege klären zu lassen, denn sicherlich ist auch das Tragen von Handschuhen, Hüten, Mützen und Mänteln in den genannten Verordnungen nicht direkt niedergeschrieben und unterliegt Ihrer fulminanten Argumentation demzufolge der Auffassung (ich nenn's mal beim Wort: Willkür) des zuständigen Aufsichtspersonals...
Auch wenn es für Sie lästig sein mag - ich verstehe Ihre Argumentation nicht und bitte um Aufklärung. Vielleicht würde es der Sache dienlich sein, wenn ich diese (nicht nur mich interessierende Frage) einem breiteren Fachpublikum (Tagepresse, Fachpresse) zur Diskussion stelle...
Freundliche Grüße aus Koblenz
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im wesentlichen scheint mir hier ähnliches zu passieren, wie bei der leidigen frage nach dem barfüssigen autofahren - verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. das ist dann aber eher eine verdrehung unserer rechtsgrundsätze...
die fixierung auf die hausordnung gibt der bahn (wie jedem anderen unternehmen) zwar eine vorgebliche rechtliche handhabe, da jedoch in dieser hausordnung nicht explizit festgelegt ist, dass z.b. das nichttragen von schuhen unerwünscht ist, ist hier in meinen augen der willkür tür und tor geöffnet. dann doch lieber mit "offenem visier" und wie in usa: überall, wo's nicht gerne gesehen wird, nsnsns-schilder und ich kann's mir aussuchen, ob die die dienstleistung unter diesen bedingungen in anspruch nehmen will...
gruß michael