Jetzt ist es mir auch passiert (Hobby? Barfuß! 2)

Hans-Martin, Stammposter, Tuesday, 03.12.2002, 18:48 (vor 7969 Tagen) @ Hannes

Hallo Hannes,

die Hinweise auf das Hausrecht des Eigentümers sind im Grunde richtig.

Aber: Aller Erfahrung nach existiert keinerlei Vorschrift für das Tragen von Schuhen in dem Geschäft. Dann kannst Du auch keine Regel, die aufgestellt werden darf, verletzt haben.

Kaufhausdetektive sind häufig externe Dienstleister. Es gibt keinen Grund anzunehmen, daß hier ein Auftrag erteilt war, unter Bekleidungsgesichtspunkten Kunden auszusortieren. Ein Detektiv ist kein Türsteher in einer überfüllten Diskothek, die nur Leute mit bestimmtem Outfit einlassen will. Es dürfte wohl eher so sein, daß der Kaufhausdetektiv geistig so beschränkt ist, daß er sich nicht vorstellen kann, daß jemand auf Schuhe verzichtet, weil es ihm Spaß macht. Er sah da wohl den vermeintlich Asozialen, der als Kunde ausfällt und auch ansonsten nur negativ auffällt.

Ich würde Dir raten, Dich an die Geschäftsleitung zu wenden. Wenn Du eingekauft und die Waren bezahlt hast, dann hast Du Dich genau zu dem Zweck im Geschäft aufgehalten, zu dem es für das Publikum geöffnet ist. Ohne triftigen Grund hat Dich niemand dumm anzumachen. Wenn Dich jemand festhält, an Deiner Fortbewegung hindert, und er hat keinen (Rechtfertigungs)grund dafür, ist der erste Schritt zur Straftat schon vollzogen. Je nach der Art und Weise des Umgangs mit Dir - wie viele Leute waren da, ist man auf Dich aufmerksam geworden, etc. - fallen mir dann noch so nette Dinge wie Beleidigungstatbestände und die Verletzung Deines Persönlichkeitsrechts ein.

Zu viel Duldung führt dazu, daß die, die sich Rechte anmaßen, irgendwann glauben, kraft ihrer Überzeugung selbst Rechte für sich schaffen und für andere abschaffen zu können.

Gruß

Hans-Martin


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