Jetzt ist es mir auch passiert (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Monday, 02.12.2002, 18:21 (vor 7970 Tagen) @ Hannes

Hallo an alle Barfußfreunde!

Morgen möchte ich das Thema mit der Geschäftsleitung klären.
Deshalb vorher eine FRAGE:
Könnte es tatsächlich "rechtliche" Grundlagen geben, die es mir verbieten können, ein Kaufhaus ohne Schuhe zu betreten.
Ich hätte gern eine klare Antwort, wenn´s jemand wirklich weiß, damit ich darauf auch vorbereitet wäre.
Barfußgrüsse,
Johannes

Hi Hannes!

Ich bin Jurist und kann Dir die gewünschte Auskunft geben.
Es gibt durchaus eine rechtliche Grundlage, die es Dir verbieten kann, ein Kaufhaus barfuß zu betreten, nämlich das Hausrecht des Inhabers. Ein Kaufhaus macht zwar den Eindruck, als sei es für jedermann zugänglich; in Wirklichkeit ist es das aber nur für Leute mit (potentiellen) Kaufabsichten, nicht dagegen für solche, die es lediglich aufsuchen, um sich darin aufzuwärmen. Es ist auch kein öffentliches, sondern ein privates Gebäude, so daß nicht öffentlich- rechtliche, sondern privatrechtliche Normen einschlägig sind, und deshalb ist der Inhaber des Hausrechts befugt, jeden, der ihm aus irgendwelchen Gründen nicht paßt, rauszuschmeißen.

Dennoch ist der Gedanke, den Vorfall mit der Geschäftsleitung zu klären, keinesfalls abwegig. Auf diese Weise kannst Du herausfinden, inwieweit der betreffende Fuzzi das Recht hatte, Dich nur wegen Deiner nackten Füße des Hauses verweisen zu dürfen. Da es sich nicht um den Inhaber handelt, steht ihm nämlich kein originäres Hausrecht zu, sondern es ist lediglich delegiert worden und er ist insoweit nicht allgewaltig, sondern den Weisungen der Geschäftsleitung unterworfen. Sollte sich allerdings herausstellen, daß sein Gebaren von der Geschäftsleitung gedeckt wird, kannste nix machen, außer den Laden künftig zu boykottieren...

Barfüßige Wintergrüße,
Markus U.


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