Jetzt ist es mir auch passiert (Hobby? Barfuß! 2)

Michel @, Tuesday, 03.12.2002, 15:26 (vor 7969 Tagen) @ Hannes

zur rechtlichen Frage:
Das mit dem Hausrecht stimmt irgendwie ,
aber welches Kaufhaus oder Lokal darf es sich heute erlauben,
einen "Schwarzen" rauszuwerfen,

Der Vergleich humpelt ziemlich. Barfüßigkeit ist ja keine angeborene Eigenschaft bestimmter Menschen (oder natürlich doch, sogar aller, aber ihr wißt ja, wie es gemeint ist).
Vergleichen kann man es eher mit Krawattenzwang in Restaurants, was ja auch legal ist und kaum als verwerflich angesehen wird.
Oder Kostümzwang bei geselligen Veranstaltungen.

An der Legalität einer komischen Kleiderordnung, solange sie für alle Menshcen gilt, zweifle ich nicht. Ich glaube nur nicht, daß ein Kaufhaus so eine komische Kleiderordnung erläßt. Auch, wenn einzelne Mitglieder seines Schlägertrupps es glauben.


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