Mein letzter Nachtrag zu diesem Thema (Hobby? Barfuß! 2)

Hannes @, Monday, 02.12.2002, 19:19 (vor 7970 Tagen) @ Andi

Jetzt möchte ich doch noch etwas hinzufügen:

Ich werde jetzt doch keinen "Krimskrams" (Geschäftsleitung...) anfangen,
da es mir nun einmal passiert ist, denke ich ein wenig "buddhistisch":

Wenn´s sonst nichts war, dann wird´s auch nicht wieder vorkommen...
ich mach aus einer Mücke keinen Elefanten,

Tschau bis zum nächstenmal,
Hannes

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Wie schon gesagt, gibt es ein Hausrecht.

Das wird aber vom Hauseigentümer festgelegt, und nicht vom Sicherheits-Angestellten. Hannes hätte auf einen schriftlichen Beweis einer derartigen Kleiderordnungsvorschrift bestehen sollen.
Der Aushilfsdetektiv hat wahrscheinlich einfach aus dem Bauch heraus gehandelt. Dafür ist er zur Verantwortung zu ziehen, sämtliche Entschuldigungen von wegen "Hausrecht" sind, sofern es nicht als tatsächliches Hausrecht bewiesen wird, unter keinen Umständen zu akzeptieren.


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