Jetzt ist es mir auch passiert (Hobby? Barfuß! 2)

Hannes, Monday, 02.12.2002, 17:29 (vor 7970 Tagen) @ Tom

Hallo Tom

Werde mich nicht auf ein "Recht" beziehen, wenn ich das Thema mit der Geschäftsleitung kläre, sondern nur die Rechnungen über die letzten zwei Monate mitnehmen und klären, ob ich weiter dort einkaufen "darf".

zur rechtlichen Frage:

Das mit dem Hausrecht stimmt irgendwie , aber welches Kaufhaus oder Lokal darf es sich heute erlauben, einen "Schwarzen" rauszuwerfen, was vor ein paar Jahren noch vorgekommen ist, Kaufhäuser und ähnliches sind auch irgendwie öffentlich und müssen sich an staatliche Regelungen halten, während ein jeder natürlich das Recht hat, einen nicht nur wegen der Farbe, sondern prinzipiel nicht in die Wohnung zu lassen, hier gilt natürlich "Privatrecht"....

Was meinst Du?

Hannes

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Hallo Johannes,
ich bin kein Jurist, aber Du hast kein Recht, im Kaufhaus barfuß sein zu dürfen. Schließlich handelt es sich um ein privates Haus, und der Eigentümer übt das Hausrecht aus. Wenn er nicht will, dass Du ohne Schuhe dort einkaufst, dann kann er Dich rauswerfen. Fragt sich allerdings, ob das den Umsatzzahlen so gut bekommt...
Trotzdem würde ich mich auch an die Geschäftsleitung wenden. Vielleicht stellt sich dann heraus, dass der Detektiv ein wenig zu übereifrig war.
Grüße
Tom


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