Mein letzter Nachtrag zu diesem Thema (Hobby? Barfuß! 2)

Hannes, Monday, 02.12.2002, 18:05 (vor 7970 Tagen) @ Hannes

Jetzt hat mich die Schreibwut ein wenig erwischt, aber dann mache ich wieder Platz auf dem Server....

ICH MÖCHTE BEHAUPTEN:

ES GIBT (BEI UNS IN EUROPA) KEIN GESETZ, DAS SCHUHE VORSCHREIBT,
AUSGENOMMEN GESETZE FÜR ANGESTELLTE IN EINEM BETRIEB.
WER GEGENTEILIGES FINDET, MÖGE ES POSTEN, DER INFO WEGEN. DANKE

Barfußgrüße, Hannes

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und es ist NICHT gesetzlich irgendwo verboten.
Sogar in den USA ist es legal, wie eine Diskussion im amerikanischen Barfußforum (SBL) festgestellt hat,
es wäre wirklich notwendig, die rechtliche Situation der Barfüßer bei uns einmal genau zu dokumentieren.

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Hallo Tom
Werde mich nicht auf ein "Recht" beziehen, wenn ich das Thema mit der Geschäftsleitung kläre, sondern nur die Rechnungen über die letzten zwei Monate mitnehmen und klären, ob ich weiter dort einkaufen "darf".
zur rechtlichen Frage:
Das mit dem Hausrecht stimmt irgendwie , aber welches Kaufhaus oder Lokal darf es sich heute erlauben, einen "Schwarzen" rauszuwerfen, was vor ein paar Jahren noch vorgekommen ist, Kaufhäuser und ähnliches sind auch irgendwie öffentlich und müssen sich an staatliche Regelungen halten, während ein jeder natürlich das Recht hat, einen nicht nur wegen der Farbe, sondern prinzipiel nicht in die Wohnung zu lassen, hier gilt natürlich "Privatrecht"....
Was meinst Du?
Hannes

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Hallo Johannes,
ich bin kein Jurist, aber Du hast kein Recht, im Kaufhaus barfuß sein zu dürfen. Schließlich handelt es sich um ein privates Haus, und der Eigentümer übt das Hausrecht aus. Wenn er nicht will, dass Du ohne Schuhe dort einkaufst, dann kann er Dich rauswerfen. Fragt sich allerdings, ob das den Umsatzzahlen so gut bekommt...
Trotzdem würde ich mich auch an die Geschäftsleitung wenden. Vielleicht stellt sich dann heraus, dass der Detektiv ein wenig zu übereifrig war.
Grüße
Tom


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