Dröge Frage von gaaanz frischem newbie (Hobby? Barfuß! 2)

jey, Thursday, 23.05.2002, 09:27 (vor 8162 Tagen) @ Mercator

Frag doch mal offiziell bei deiner zuständigen BG an und lass es dir schriftlich geben, dann hast du später einen Nachweis für ihre Leistungspflicht. Du könntest ja sagen, eine(r) deiner MitarbeiterInnen liefe immer barfuß, obwohl du sie/ihn schon mehrfach gemahnt hättest, aus Sicherheitsgründen Schuhe anzuziehen.
Barfüßiger Gruß
Jey

Kennst Du diese Momente, in denen es im Kopf "Dingdong" macht und Du Dich fragst "Stimmt! Wieso komme ich da eigentlich selber drauf?"
Äh, danke!
Mercator

Gerne. Weißt du, aus meiner beruflichen Erfahrung mit den BG'n ist das für mich die einzig sichere Methode geworden. Sonst geht es im Ernstfall wochenlang hin und her mit der Zuständigkeit. Besser im Vorfeld klären, was eintreten könnte. Übrigens zahlt im Ablehnungsfall auf jeden Fall die Krankenkasse und die können dir bestimmt kein Verschulden anrechnen, wenn jemand bei euch barfuß läuft. Somit gibt es auch keine Haftung für dich. Und niemand, der freiwillig barfuß läuft wird ernsthaft auf die Idee kommen, dich haftbar zu machen, wenn was passiert - selbst Schuld, oder?

Barfüßige Grüße (schade, dass du Schuhe tragen musst)
Jey


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