Dröge Frage von gaaanz frischem newbie (Hobby? Barfuß! 2)

Andi, Wednesday, 22.05.2002, 14:42 (vor 8228 Tagen) @ Mercator

Das akzeptieren die Berufsgenossenschaften nicht, weil dann Arbeitgeber analog sagen können: "Du schrubbst jetzt die Brennkammer dieses KKW's mit ner Zahnbürste. Ich mache Dich auf das Risiko aufmerksam, und deshalb trägst Du ab jetzt selbst die Verantwortung!"

Nein, das ist nicht das gleiche. Wenn du Barfußlaufen erlaubst, kann der Mitarbeiter trotzdem noch darauf verzichten, die Entscheidung und damit die Verantwortung liegt damit beim Mitarbeiter. "Du schrubbst die Brennkammer mit einer Zahnbürse" ist dagegen ein Befehl, weswegen sich der Mitarbeiter nicht widersetzen kann und damit die Verantwortung bei dir liegt.

Die beiden Fälle sind also fundamental verschieden. Was anderes wäre es, wenn du das Barfußlaufen anordnen würdest, dann trägst du in der Tat die Verantwortung und kannst dich der Haftung nicht entziehen. Aber um diesen Fall geht es ja nicht.


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