Dank der mysteriösen Zofinger Behörde für die schnelle Freilassung....!! (Hobby? Barfuß! 2)
Hall Michael,
Nachfolgend der Sachverhalt aus dem Rapport Ihres "Falles", den ich leider nur in italienisch bekommen habe:
... ci veniva segnalato una persona in stato confusionale che si aggirava a nord del marciapiede due.
.. wurde uns eine Person in verworrenem Zustand gemeldet, die sich im Norden von Bahnsteig 2 bewegte. - Oder hat DICH da etwa nur jemand gesehen und gemeldet? ICH lese hier nichts von der anderen entlaufenen Person die gesucht wird...
Giunti in loco, notavamo il sopraccitato scalzo, in camicia e pantaloncini corti nonostante la rigida temperatura mattutina (3 gradi).
Am Ort angekommen, bemerkten wie den oben Erwähnten barfuß, im Hemd und kurzen Hosen trotz der rauhen morgendlichen Temperatur (3Grad).
.. Nessuna ricerca in merito, già noto alle autorità
(di polizia???)
... di Zofingen, le quali ci confermano che da parte del proprio medico curante non vi sono obiezioni, riguardo il suo abbigliamento.
Keine Fahndung vorliegend, schon den (Polizei???)-Behörden von Zofingen bekannt, die bestätigten, daß seitens des eigenen behandelnden Arztes keinerlei Einwände bzgl. seiner Bekleidung bestünden.
Al termine dei controlli di rito lo si lasciava proseguire."
Am Schluß des üblichen Kontroll-Rituals ließ man ihn weitergehen.
Die Bahnpolizei hatte kurz vor der Begegnung mit Ihnen den Auftrag erhalten, eine verwirrte, aus einem Heim entflohene Person in sommerlicher Kleidung und Sandalen (die Temperatur betrug nur +3 Grad) zu suchen und zurückzubringen. Sie halte sich momentan auf dem nördlichen Perron 2 im Bahnhof auf. Der Zufall wollte es, dass dann ausgerechnet Sie sich zu Ihrem Pech dort aufhielten.
DAS kann ich beim besten Willen nicht aus obigem Text herauslesen. Vielleicht wurde es nach der Reklamtion als kleine Notlüge seitens des Polizeichefs zur Besänftigung der für ihre Kunden reklamierenden SBB angeführt...
Das erinnert mich an eine Polizeikontrolle vor einem Jahr im Winter (an einer Stelle, wo sich oft Junkies rumtreiben, aber der kürzeste Weg von der Arbeit zur S-Bahn): Zivil-PKW folgt mir auf Radweg, Personenkontrolle mit Rucksackdurchsuchung. Ich habe schlechte Laune, lasse mir die Dienstausweise zeigen, frage nach dem verantwortlichen Einsatzleiter und dem Verdachtsmerkmal zwecks Dienstaufsichtsbeschwerde. Genannter Grund im Klartext: Wer zu der Jahreszeit (aber ca. +5Grad) barfuß läuft, muß ja wohl high sein (aber nicht so direkt, sie hatten es wohl irgendwie vorsichtig umschrieben)... Als mein Asthmaspray zum Vorschein kam, wurde die weitere Rucksack-Durchsuchung abgebrochen und mir folgende Begründung geliefert: Gerade hätte an der anderen Seite des Ostfriedhofs ein Barfüßiger ein Auto angezündet, und da müsse ich ich ja wohl schon verstehen daß sie mißtrauisch werden, so viel Barfüßige gibts ja schließlich nicht um die Jahreszeit...
Ich durfte endlich weiter, bin gerannt, hab die Bahn wegen Verspätung doch noch bekommen und mich nach verrauchtem Zorn nicht beschwert, obwohl mich der angebliche barfüßige Autoanzünder doch etwas mißtrauisch machte (von dem natürlich später nichts in der Zeitung stand)...
Diese Abklärungen dauern in der Regel zwischen 30 bis 60 Minuten. Im vorliegenden Fall lag die benötigte Zeit bei ca 30 Minuten, als die Polizisten bei Ihrem Arbeitgeber in Zofingen nachgefragt haben.
Wenn die Polizei bei meinem Arbeitsgeber angerufen hat (ich hatte meine Visitenkarte dabei), wird sie nur den Portier erreicht haben, es war ein Samstag.
Und deshalb haben sie bei einer mysteriösen Behörde in Zofingen angerufen, die ein gutes Wort für Dich eingelegt hat und sogar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes zu Protokoll gegeben hat! Welch freundliche Behörde könnte das wohl gewesen sein?
Michael, ich glaube, Du kannst Dich bei der Zofinger Stadtpolizei für die Beihilfe zur über-schnellen Freilassung bedanken!
Schöne Grüße
Leo