Die juristische Bewertung (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Saturday, 23.06.2007, 17:09 (vor 6365 Tagen) @ Jay

Juristisch war es war nicht nur ziemlicher, sondern TOTALER Unfug, was die in die Welt gesetzt haben. Von wegen "Ordnungswidrigkeit", die jetzt ein Gericht aufgehoben hat! Zu aller Zeit eine vollkommen rechtswidrige Anmaßung der Polizei ohne Grundlage, der jetzt ein Riegel vorgeschoben wurde.

Hi Jay,

genauso verhält es sich. Ein Gericht ist überhaupt nicht in der Lage, "eine Ordnungswidrigkeit aufzuheben"; dafür ist nach dem Grundsatze der Gewaltenteilung allein der Gesetzgeber zuständig. Zwar kann das Bundesverfassungsgericht eine Norm für verfassungswidrig erklären, aber das hat dann nur ihre Nichtigkeit und damit Unanwendbarkeit, und nicht deren Aufhebung zur Folge. Dieser Fall ist jedoch hier nicht gegeben, da es sich vorliegend um obergerichtliche Entscheidungen handelt. Hier haben die Obergerichte (Oberlandesgerichte) lediglich entschieden, daß der bewußt unklar gefaßte "Auffangtatbestand" des § 23 StVO keine Anwendung findet, wenn jemand ohne Schuhe, sei es barfuß oder besockt, oder mit "ungeeignetem" Schuhwerk ein Kraftfahrzeug lenkt. Es mag sein, daß Polizisten oder Gemeinden (welche sich bekanntlich durch Abzokken der Bürger mittels Bußgeldern finanzieren) barfüßiges Autofahren als Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO DEFINIERT haben, aber da ein Bußgeldbescheid grundsätzlich der gerichtlichen Kontrolle unterliegt (freilich nur, wenn der Betroffene sie in Anspruch nimmt) und diese vorgenommen wurde, wissen wir jetzt definitiv, daß barfüßiges Autofahren NICHT ordnungswidrig ist.
Seien wir doch einfach froh und zufrieden, daß diese Rechtsfrage in unserem Sinne geklärt und entschieden worden ist, und kümmern wir uns nicht um Leute, die mangels juristischen Sachverstandes Stuß verzapfen. Was ich dazu zu schreiben für nötig befunden habe, habe ich in diesem Forum geschrieben, und wer möchte, kann sich gerne mit Fragen an mich wenden; indessen meine ich aber, daß das Thema "juristische Würdigung barfüßigen Autofahrens" vorerst erschöpft ist.

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.


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