Offizielle Antwort der Bayerischen Schlösserverwaltung !!! (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo, Manfred,
könntest du die Antwort nicht scannen und ins Web stellen?
Gruß, Kai (VS)
Gerne, bzw. ich könnte ihn mangels Scanner z. B. an Georg oder an sonstwen schicken. Wäre das rechtlich problemlos möglich, da der Brief ja eigentlich an mich gerichtet ist ? Frage an die Anwälte im Forum...
Manfred
Über das Briefgeheimnis entscheidet der Adressat. Wenn Du also einen an Dich persönlich gerichteten Brief veröffentlichen magst, darfst du das ungehindert tun. Sogar ein Dritter dürfte das, sofern Du vorher eingewilligt hast.
Barfüßige Grüße,
Markus U.