Barfuß in Bayerischen Schlössern verboten (Hobby? Barfuß! 2)

Leo, Stammposter, Tuesday, 20.02.2007, 15:05 (vor 6424 Tagen)

Hallo,

gestern hatte ich mal wieder Probleme, disemal in der Müncher Residenz. Jetzt hab ich mich aber endlich mal aufgerafft, einen Brief zu schreiben:

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Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
Leitung

München
Per e-Mail

Barfuß in Bayerischen Schlössern

Sehr geehrte Damen und Herren,

sobald die Temperaturen es zulassen, laufe ich seit einigen Jahren in meiner Freizeit fast ausschließlich barfuß - und sogar in der näheren Umgebung meines Büros ist es mir auf der Arbeit möglich. Zumindest in der wärmeren Jahreszeit erregt man damit in Oberbayern kaum Aufsehen - schließlich wurde das Barfußlaufen ja schon von Pfarrer Kneipp aus gesundheitlichen Gründen propagiert (auch meinem Rücken und meinen Füßen bekommt es sehr gut).

Beim Kauf der (seit letztem Mal sehr stark verteuerten) Jahreskarte auf der Festung Marienberg in Würzburg gab es sogar noch aufmunternde Kommentare zum Barfußlaufen. Das sollte dann jedoch leider die absolute Ausnahme bleiben! Unter den verschiedensten Gründen wurde mir seitdem die barfüßige Besichtigung verwehrt:

1. Fußschweiß schadet dem historischen Holz-Fußboden

Diese Begründung wird besonders häufig genannt. Die chemischen Substanzen in den Schuhsohlen oder nicht abriebfeste Sohlen schaden dann also deutlich weniger, genau wie Steine zwischen dem Profil der Schuhe - die in den Außenanlagen vieler Schlösser ja massenhaft im Schuhsohlen-Profil eingesammelt werden können?? Versteh ich nicht!

2. Unpassende Kleidung zum Ambiente

Sehr viele auf den Kunstwerken dargestellte Personen sind barfuß - da passt ein barfüßiger Besucher doch gerade perfekt zu diesem Ambiente! (Ich rede von einer profanen Besichtigung, wo das AMBIENTE die Haupt-Rolle spielt - und nicht von einem Staatsempfang, wo es nur als eindrucksvolle Kulisse benutzt wird.)

3. Hygiene

Wer barfuß läuft, passt sehr genau auf, wo er hintritt. Wer mit Schuhen achtloser geht und also mit viel größerer Wahrscheinlichkeit in einen Hundehaufen getreten ist, speichert dann auch noch besonders viel in den Profil-Rillen seiner Schuhe, um alles später großflächig im Schloß zu verteilen. Wieso soll es dann hygienischer sein, Schuhe zu tragen? Oder ist etwa folgendes gemeint: Wer erst stundenlang in geschlossenen Schuhen herumläuft und dann seine so lange im eigenen Saft schmorenden Füße auspackt, wird wohl seine Umgebung geruchlich stark belästigen. Den ganzen Tag durch Barfußlaufen gut belüftete Füße stinken aber auch nicht mehr, als andere Körperteile auch! Mit dieser Begründung müßte sich dann also jeder Besucher auch in einen luftdichten Overall hüllen!

4. Verletzungsgefahr

Erstaunlicherweise kommt dieses Argument umso eher, je glatter der Boden ist! Angeblich wird eine Regressforderung befürchtet, falls sich ein Besucher verletzten sollte. Ich bin gerne bereit, Ihnen eine Haftungsausschlusserklärung zu unterschreiben bei Vorfällen, die mit Schuhen nicht entstanden wären. Da ich selten Schuhe trage, bin ich es nicht gewohnt, die wegen der Schuhe erforderliche höhere Schritthöhe genau abzuschätzen - insbesondere bei unregelmäßig hohen historischen ausgetretenen Treppen. Ich kann Ihnen daher versichern, dass ich die BSV dafür haftbar machen werde, wenn hierdurch ein für mich durch Barfußlaufen vermeidbarer Vorfall eintritt, bloß weil ich zum Schuhetragen gezwungen wurde und dann stolpere.

Bei zwar recht milden Temperaturen (aber dennoch so niedrig, daß ein Schwitzen auch an den Füßen gemäß Begründung 1 ausgeschlossen werden kann), wollte ich am 19.2.07 barfuß die Münchner Residenz besichtigen, was mir nach telefonischer Rückfrage auf Anordnung von Fr. Kastellane untersagt wurde. So wurde ich leider gezwungen, Ihre historischen Böden mittels meiner Sandalen zu "schonen", in deren Profil sich am Anfang des Besuchs noch viele grobe Splitt-Steinchen (Modell superscharf aus dem Olympiapark) befanden.

Aufgrund der laufend wechselnden Begründungen erhalte ich allmählich den Eindruck, dass es sich hierbei mehr um Ausreden, als um sachliche Zusammenhänge handelt. Auch die Diskussionen werden mir auf Dauer lästig. Ich bitte Sie daher um eine zentrale, verbindliche Entscheidung unter Nennung des hierfür persönlich Verantwortlichen und Begründung, unter welchen Umständen Barfußlaufen nun erlaubt ist und unter welchen ggf. nicht

Ich habe vorherige Probleme in BSV-Objekten übrigens schon ausführlich in einem Internet-Forum für Barfußläufer berichtet. (Dem dann am häufigsten erhaltenen Ratschlag, mein Geld doch dort auszugeben, wo ich als Barfußläufer willkommen bin, kann ich aber leider erst folgen, wenn wieder der Kauf einer neuen Jahreskarte ansteht.) Ich werde im Forum auch wieder von meinem neuesten Erlebnis berichten; sofern Sie nicht explizit widersprechen, gehe ich davon aus, dass Sie mit der dortigen Veröffentlichung Ihrer Antwort einverstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen

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Leo


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