Schulordnung in Reutigen (Hobby? Barfuß! 2)

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Monday, 15.01.2007, 11:54 (vor 6460 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo Michael

- in Punkt 15 werden Schüler genötigt, im Unterrichtsraum Hausschuhe zu tagen.
- in Punkt 18 werden Schüler genötigt, das Schulgebäude mit Straßenschuhen zu verlassen.
Sinn ist sicher, daß die Schüler mit den Straßenschuhen nicht jeden Dreck in den Klassenraum schleppen und in der Pause die Hausschuhe draußen nicht dreckig machen, um hinterher Dreck mit diesen Hausschuhen in die Klasse zu schleppen.

Was der Sinn ist, ist eine Sache, aber verboten ist das Barfußlaufen da dennoch, denn es heißt ja in Punkt 15: "Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, in den Unterrichtszimmern Hausschuhe zu tragen." Das ist also ein eindeutiger Schuhzwang. Barfußlaufen wäre ein Verstoß gegen diese Regelung.
Ebenso heißt es in Punkt 18: "In der grossen Pause haben alle Schülerinnen und Schüler sowohl am Morgen als auch am Nachmittag die Gebäude in Strassenschuhen zu verlassen." Auch in den Pausen ist also Barfußlaufen definitiv verboten. Weiter heißt es: "Das Schulareal darf nur mit Erlaubnis der zuständigen Lehrperson verlassen werden." Ob dabei Schuhe getragen werden müssen, wird nicht erwähnt, nach Hause gehen darf man also barfuß.

Wer also einfach nur die Schuhe auszieht und barfuß am Unterricht teilnimmt, schadet dem Klassenfußboden nicht. Und wer nach Unterrichtschluß die Hausschuhe auszieht, schadet dem Fußboden ebenfalls nicht.

Das ist zwar richtig, aber verstößt eindeutig gegen die Hausordnung.

- Punkt 21 bzl. Turnhallenbenutzung verbietet auch kein barfuß, lediglich bestimmte Sorten von Schuhen.
Somit wäre die Turnhalle im Gegensatz zum Klassenzimmer barfuß benutzbar, ohne daß gegen diese stumpfsinnige Hausordnung verstoßen wird.

Das scheint wohl so zu sein. Ebenso wäre die Turnhalle aber auch in Hausschuhen benutzbar. Ob das wirklich alles richtig durchdacht wurde?

Viele Grüße

Ulrich


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