Schulordnung in Reutigen (Hobby? Barfuß! 2)
Die Gemeinde Reutigen liegt im Kanton Bern und somit außerhalb Amerikas. Die Gemeinde geriet in die Schlagzeilen, weil sie Schülern auf öffentlichem Grund das Rauchen nur mit Raucherpaß erlaubt. Ein derart restriktives Verhalten der Gemeinde machte mich neugierig, ob die dortige Dorfschule auch ein Barfußverbot kennt (unabhängig vom bestehenden Thread). Hier die Hausordnung:
http://www.reutigen.ch/Schule/Hausordnung.htm
Das Wort "barfuß" kommt (wie erwartet) nirgendwo vor, aber:
- in Punkt 15 werden Schüler genötigt, im Unterrichtsraum Hausschuhe zu tagen.
- in Punkt 18 werden Schüler genötigt, das Schulgebäude mit Straßenschuhen zu verlassen.
Sinn ist sicher, daß die Schüler mit den Straßenschuhen nicht jeden Dreck in den Klassenraum schleppen und in der Pause die Hausschuhe draußen nicht dreckig machen, um hinterher Dreck mit diesen Hausschuhen in die Klasse zu schleppen.
Wer also einfach nur die Schuhe auszieht und barfuß am Unterricht teilnimmt, schadet dem Klassenfußboden nicht. Und wer nach Unterrichtschluß die Hausschuhe auszieht, schadet dem Fußboden ebenfalls nicht. Nur wer auf der Straße und im Gebäude barfuß ist, könnte dem Boden schaden.
- Punkt 21 bzl. Turnhallenbenutzung verbietet auch kein barfuß, lediglich bestimmte Sorten von Schuhen.
Somit wäre die Turnhalle im Gegensatz zum Klassenzimmer barfuß benutzbar, ohne daß gegen diese stumpfsinnige Hausordnung verstoßen wird.
- Punkt 10 hat zwar mit barfuß nichts zu tun, stößt mir aber auch sauer auf.
Lehrer haben es offensichtlich besser, sie sind im "Hausschuhabschnitt" nicht erwähnt. Dürfen sie Straßenschuhe tragen? Oder barfuß unterrichten?
Schöne Grüße
Michael aus Zofingen