Kleiner Denkfehler (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Alan
Diese Dienstordnung hat NICHTS mit der Kleidung irgendwelcher Personen zu tun sondern regelt das Hausrecht der Schulleitung.
Da habe ich dann wohl etwas missverstanden.
Die Schule legt also selbst in ihrer Hausordnung fest, ob man barfuß laufen darf oder nicht. Dann sollte die Schulleiterin, auch die stellvertretende, aber auch einen vernünftigen Grund nennen können, warum man es verboten hat, und nicht nur auf Käsefüße und ein von ihr erfundenes allgemeines Verbot an hessischen Schulen verweisen.
Viele Grüße
Ulrich