Barfuß an hessischen Schulen (Hobby? Barfuß! 2)
Barpfotenbaer schrieb:
Wie ist es denn weitergegangen? Jetzt warst Du doch schon barfuß da, da konnte sie Dir ja schlecht das Schuheausziehen und das weitere Programm verbieten!?
Aber eines ist doch schon mal beruhigend: An das Barfußverbot laut Hausrecht (welches auch immer) müssen sich nur die Insassen, also auch Deine bedauernswerte Tochter, halten. Du selbst bist ja kein Mitarbeiter des Etablissements und kannst Deine Tochter ohne Erregung öffentlichen Ärgernisses weiterhin nach staatlich zugelassener Kleiderordnung barfuß von der Schule abholen!
Nun, besagte Dame hatte mir ein kräftiges "Eigentlich..." entgegengeschleudert. Den anschließenden Rundgang absolvierten wir selbstredent trotz meiner nackten Füße. Sie hätte sonst auch ein Problem gekommen, waren wir doch eigens etliche hundert Kilometer zu dem Termin gefahren.
Im übrigen unterliegst du zwei Irrtümern:
Erstens gilt eine Hausordnung nicht nur für Mitarbeiter, sondern für alle Personen, die sich dort aufhalten.
Und zweitens versteht das StGB unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ausschließlich sexuelle Handlungen. Und poppen wollte ich die Dame gewiß nicht! *ggg*
Kai schrieb:
Bei uns in BW scheint allmählich ein Umdenken einzutreten, nachdem die weiterführenden Schulen beginnen, um Kinder zu konkurrieren.
Ich hätte nach diesem Erlebnis mit meiner Tochter gesprochen, ob sie wirklich an diese Schule will oder an eine freundlichere. Vermutlich gibt es doch auch eine Alternative an Eurem Ort, oder?
Vorher lebten wir auch in B-W, und am dortigen Gymnasium meiner Tochter war ich durchaus oft in verschiedenen Funktionen - und immer barfuß. Niemals wurde auch nur eine Bemerkung gemacht.
Das "Problem" des besagten hessischen Gymnasiums hat sich dahingehend erledigt, daß wir doch an einen anderen Wohnort gezogen sind; mit natürlich einer anderen Schule.
Das Verhalten dort habe ich noch nicht testen können.
Aber am 29. ist Elternabend......
Mit freundlichen Füßen
Alan