Barfuß an hessischen Schulen (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Alan
Es ist jedoch möglich, dass in der Schulordnung einer Schule auch eine bestimmte Kleiderordnung festgelegt ist. Die Direktorin kann sich außerdem auf das in § 20 Abs. 2 der "Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" festgelegte Hausrecht berufen."
Was hat denn die Kleidung der Schülerinnen und Schüler mit dieser Dienstordnung zu tun? Die bezieht sich doch ausdrücklich nur auf das Personal und nicht auf die Schüler.
Viele Grüße
Ulrich