Kleiner Denkfehler (Hobby? Barfuß! 2)

Alan Turing, Saturday, 11.11.2006, 09:11 (vor 6591 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Was hat denn die Kleidung der Schülerinnen und Schüler mit dieser Dienstordnung zu tun? Die bezieht sich doch ausdrücklich nur auf das Personal und nicht auf die Schüler.

Das stimmt.
Aber dein Schluß ist falsch:
Diese Dienstordnung hat NICHTS mit der Kleidung irgendwelcher Personen zu tun sondern regelt das Hausrecht der Schulleitung.
Und aufgrund dieses Hausrechts kann die Schulleitung dann Personen aus welchen Gründen auch immer des Hauses verweisen:

§ 20
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter übt auf dem Grundstück der Schule das Hausrecht aus. Zur Stellung eines Strafantrages nach § 123 StGB (Hausfriedensbruch) ist die Schulleiterin oder der Schulleiter nur berechtigt, wenn sie oder er dazu vom Schulträger schriftlich allgemein oder im Einzelfall ermächtigt wurde.

Natürlich kann man sich gegen unsinnige Anweisungen zur Wehr setzen - aber erst hinterher.

Mit freundlichen Füßen

Alan


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