Noch zu "Pöbeleien und Attacken auf Barfüßer" (Hobby? Barfuß! 2)
So ist es. Beleidigung (§ 185 StGB) wird, wenn überhaupt, nur auf Antrag verfolgt;
Dann Antrag stellen.
und am Ende bleibt man womöglich noch auf den nicht unbeträchtlichen Kosten sitzen.
Wenn man es sich nicht leisten kann => Prozesskostenhilfe