Noch zu "Pöbeleien und Attacken auf Barfüßer" (Hobby? Barfuß! 2)
Hi Andi!
Nu laß mal ein bißchen Dampf ab, ich verteidige die Frau ja nicht, sondern sag, daß es unverschämt war, aber ob die Bezeichnung "Du Penner" (barfuß war ich ja tatsächlich) juristisch als Beleidigung durchgeht, da bin ich mir im Gegensatz zu "Nutte" und "Arschloch" nicht wirklich sicher. Außerdem müßte ich denn erst mal ihre Personalien haben, und der Macker würde bestimmt zu ihren Gunsten aussagen ...
Die Geschichte steht doch auf einem ganz anderen Blatt, als wenn einer absichtlich festgehalten und auf die Füße getreten wird.
Gruß, Guenther
So ist es. Beleidigung (§ 185 StGB) wird, wenn überhaupt, nur auf Antrag verfolgt; zumeist bleibt dem Verletzten nichts anderes übrig, als die Privatklage nach § 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO zu erheben, ein mühsames und aufwendiges Vorhaben mit höchst ungewissen Erfolgsaussichten, und am Ende bleibt man womöglich noch auf den nicht unbeträchtlichen Kosten sitzen. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist es das wohl kaum wert.
Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.