Militärischer Befehl und ziviler Ungehorsam wegen barfuß (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Monday, 28.02.2005, 17:14 (vor 7152 Tagen) @ Vesa Local

" Unter vier Augen möchte ich mich auch nicht mit einem "nahkampfausgebildeten Bullbeißer", Polizisten oder Bundeswehrangehörigen anlegen."

In offizieller Mission kommen Uniformträger mindestens zu zweit. Das hat (für die Obrigkeit) den Vorteil, daß im Fall Aussage gegen Aussage immer ein Zeuge vorhanden ist, der in der Regel den Kollegen und nicht den Barfüßer oder sonstigen Verbrecher unterstützt. Sicher mag es auch ein Grund sein, daß ein Ordnungshüter nicht allein einem gefährlichen Verbrecher gegenüber steht. Und wer sogar im Winter barfuß geht, der ist "zu allem fähig", also gefährlich. Ein einzelner Uniformträger wie besagter Gefreiter handelt in der Regel nicht im Auftrag, sondern eigenmächtig.

Aber ich komme über folgenden Dialog nicht hinweg, der zwischen Michael und dem Soldaten (Das naheliegende Wortspiel habe ich aus Gründen des Anstandes hier unterlassen.):
M.: "Warum mögen Sie es eigentlich überhaupt nicht, wenn sich hübsche Frauen nach Ihnen umschauen?""

Für Frauen, die an lediglich an der (Uniform)hülle gefallen finden, mag gesagter Soldat attraktiv sein. Was darunter steckt, kann ich ja nicht beurteilen, jedoch schien er kein "Adonis" zu sein. Wenn man aber noch tiefer geht und den Charakter berücksichtigt, dann kann man nur sagen: Eine Frau, die auf solche Leute steht, hat selber Schuld und nichts besseres verdient. Ich bin davon überzeugt, daß er eine junge barfüßige Frau im Winter nicht angepflaumt hätte. Entweder hätte er hinterher gepfiffen oder ihm hätte es die Sprache verschlagen weil ihm der Mut gefehlt hätte. Einer barfüßigen jungen (oder nicht mehr ganz jungen) weniger schönen Frau hätte er "N u t t e" nachgerufen, einer fünfzigjährigen Barfüßerin mit aufgedunsenem Gesicht "P u f f mutter" und einer barfüßigen Frau im Rentenalter: "Oma, wenn du dir keine Schuhe mehr leisten kannst, bist du reif für den Schindanger!"

"M.: "Und wer von uns beiden ist nun ihrer Meinung nach ein 'öffentliches Ärgernis'?" "

Nach Meinung des Soldaten war es ein "öffentliches Ärgernis", wenn sich Leute umdrehen und dann ärgern. Dann wäre ja jede Minderheit ein öffentliches Ärgernis, etwa ein Rollstuhlfahrer, ein Schwarzer, ein Zöllner usw. Ein "richtiges" öffentliches Ärgernis liegt vor, wenn einer in sexistischer Absicht handelt, und das ist barfußlaufen zweifellos nicht. Oder kann jeder behaupten, ich handle in der Absicht und müsse das Gegenteil beweisen? Selbst wenn ich völlig ohne Kleidung gewesen wäre, wäre es "nur" eine Ordnungswidrigkeit gewesen. Barfußlaufen und das Tragen von kurzen Hosen ist zumindest in Deutschland und in der Schweiz keine Ordnungswidrigkeit. Sie wird es vielleicht, weil im Zuge der Sparmaßnahmen dieses als lukrative Einnahmequelle erkannt wird.

"Waren Dir noch nicht Deine Füße am Boden festgefroren? Na ja, wie auch bei Deiner "Unverfrorenheit"! ;-)))
Auf ein "Na, dann machen Sie mal." hattest Du wohl keinen Nerv!?! "

Ich weiß schon gar nicht mehr, ob ich es nur sagen wollte oder tatsächlich sagte: "Tun Sie's." Ich kam tatsächlich am Polizeigebäude (ein hübscher schloßartiger Bau) vorbei. Aber keiner kam hinausgestürmt.

"Die geistige Uhr. Und die ganz erheblich!"

Meines Erachtens geht die geistige Uhr des Soldaten nicht vor, sondern nach, wenn sie nicht gar schon steht!

"Ach Michael, mach Dir nichts daraus. Die einen trauen sich, Dich auch in "Zivil" dumm anzumachen, und andere brauchen dafür unbedingt eine Uniform. "

Wenn mir derartige Dinge wirklich was ausmachen würde, dann hätte ich das Barfußlaufen längst wieder aufgegeben - oder gar nicht erst angefangen.

Viele Grüße
Michael aus Zofingen


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