Zum Abschluß die Antwort (Hobby? Barfuß! 2)

Dr. Oliver Schloz @, Thursday, 09.09.1999, 18:24 (vor 9143 Tagen) @ Heiko

Hallo Heiko und wenimmer es sonst noch interessiert:

Die Antwort habe ich eigentlich schon in meinen Beiträgen zum ertsen Mensa-Post gegeben. Aber da das dort vielleicht untergegangen ist hier nochmal:

Wie sieht es aus, wenn explizit die Erlaubnis vorliegt, kann der Mitarbeiter dann trotzdem zur Tat schreiten?

Es ist auch hier wieder zu trennen zwischen dem, was der Mitarbeiter nach außen hin kann und dem, was er intern gegenüber seinem Chef darf.

Machen wir es etwas konkreter an Fallbeispielen:
Unser Held sei Barfuss B (oder unkonventionellausehende Person U).
B geht in einen Laden. Kann der Mitarbeiter sein Hausrecht geltend machen und damit zurecht die Polizei holen, wenn
1) B die Erlaubnis des Besitzer dabei hat?
2) in der Ladenordnung an der Tür und sonstwo steht, Leute wie B erlaubt
3) B z.B. Freund vom Chef C ist, und C ihn gar geschickt hat, mal nachzuschauen oder der Sektretaerin etwas auszurichten, was C vergessen hatte?

Grundsätzlich kann der Mitarbeiter B trotzdem nicht reinlassen und die Polizei rufen. Wenn er das aber tut, wird er hinterher mit seinem Chef gewaltigen Ärger bekommen, möglicherweise eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. In den Fällen 1) und 2) wird sich die Polizei, wenn sie vor Ort auftaucht und B seine Erlaubnis bzw. die Hausordnung präsentiert, auch ziemlich veräppelt vorkommen und wohl kaum etwas unternehmen. Anders ist das schon im Fall 3), da hier B wohl nicht unmittelbar gegenüber der Polizeistreife beweisen kann, dass er wirklich vom Chef geschickt wurde.

In jedem Fall wird die Polizei, wenn sie gerufen wird, zunächst nichts weiter tun als dem - wegen nackter Füsse oder warum auch immer - unerwünschten Besucher auffordern, sofort den Laden zu verlassen und vielleicht noch seine Personalien feststellen. Leistet er den Anweisungen der Polizei Folge, passiert nur noch etwas, wenn der Eigentümer ausdrücklich Strafantrag stellt - was in den Beispielsfällen hier sicher nicht passieren wird, denn diesen Strafantrag kann nun wirklich nicht mehr jeder Mitarbeiter stellen, sondern nur noch der Chef selbst oder eine von ihm ausdrücklich hierzu bevollmächtigte Person. Wenn man aber der Anweisung der Polizei nicht Folge leistet und sich sogar noch wehrt, wenn man hinausgetragen werden soll, ist das Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - und da kennt die deutsche Polizei kein Pardon, das wird immer verfolgt (das ist der Grund, weshalb sich rechtlich gut beratene Sitzblockierer immer ohne jedwede Gegenwehr wegtragen lassen).

Es wird vielleicht deutlich, daß man auch bei der Funktion der Polizei wieder unterscheiden muß: Diese wird einmal zum Schutz der öffentlichen Sicherheit tätig, zum anderen zur Strafverfolgung. Die öffentliche Sicherheit ist immer schon dann verletzt, wenn jemand gegen den Willen des (wenn auch vielleicht nur kraft eigener Einbildung)zuständigen Mitarbeiters sich irgendwo aufhält und nicht von selber geht. Ob das auch strafbar ist, ist dann wieder eine andere Frage.

Bevor ich alle nun völlig verwirre und am deutschen Rechtsstaat verzweifeln lasse, höre ich auf.

Euer Mann für unentgeltliche Rechtsauskünfte rund um die Barfüssigkeit =)
Dr. Oliver Schloz


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion