Das mit der Return-Taste muß ich wohl noch üben =) (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo,
eigentlich wollte ich nicht einfach den Beitrag von Lorenz nochmal unverändert ins Forum stellen, sondern was dazu schreiben. Bin dann beim Versuch den Titel zu ändern, auf Return gekommen...
Also dann jetzt zum inhaltlichen:
Ich bin mir darüber hinaus sehr wohl über das bewußt, was Oliver dankenswerterweise geschrieben hat. Mich wundert nur, daß jede Hilfskraft (ohne Wissen des Chefs) Barfüßige vor die Tür setzen darf, v.a. in einer öffentlichen Einrichtung.
Ich bezweifle, daß sich das Hausrecht automatisch an jeden beliebigen Mitarbeiter delegiert! Nicht jeder kann eine juristische Person rechtskräftig vertreten -- eigentlich nur ein Prokurist. Der kann natürlich gewisse Kompetenzen delegieren (z.B. den Werksschutz anweisen, niemanden einzulassen, der nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechend gekleidet, d.h. beschuht ist).
Soll dann vielleicht der Werkschutz jedesmal, wenn irgendetwas passiert, was nicht durch eine ausdrückliche Anweisung abgedeckt ist, bei der Geschäftsleitung anrufen müssen und nachfragen, wie er sich verhalten soll? Ich habe keinen Werkschutz, aber wenn ich einen hätte und der würde mich ständig belästigen, wenn irgendeine Situation auftritt, für die ich keine explizite Anweisung gegeben habe, täte ich mich ernsthaft fragen, wofür er eigentlich da ist.
Entsprechendes dürfte für die Mensa-Kassiererin gelten. Man stelle sich vor, sie müßte ernsthaft die vertretungsberichtigte Person der Studentenwerkes, das die Mensa betreibt - also wohl dessen Geschäftsführer! - anrufen und nachfragen, ob sie den Barfüsser zurückweisen darf oder nicht.
Fazit: Das Hausrecht nach außen hin übt zunächst derjenige Mitarbeiter aus, der faktisch vor Ort ist - ob er intern das auch darf oder hinterher vom Chef einen Rüffel kriegt (etwa weil mein fiktiver Werkschutz einen barfüßigen Millionär nicht zu mir durchgelassen hätte und mir ein Riesenmandat deshalb entgangen ist), ist eine ganz andere Frage...=)
Oder ein Dress-Code kann von einem von der Geschäftsleitung beauftragten Gremium erlasssen werden und wird durch Unterschrift eines Anweisungsberechtigten verbindlich. Aber so etwas bedarf immer schriftlicher Fixierung mit Datum und Unterschrift! Und deren Existenz kann man bis zum Beweis des Gegenteils in Frage stellen.
Nochmals in aller Deutlichkeit: Das ist so einfach nicht richtig! Natürlich kann man versuchen, die Leute zu verunsichern, indem man soetwas behauptet bzw. fragt, wer das eigentlich sagt und mal - gerade als Kunde - darauf hinweisen, daß der Chef es sicher nicht schätzen würde, wenn ihm wegen einer übereifrigen Kassiererin ein Geschäft entgeht. Man kann natürlich auch verlangen den Chef zu sprechen. Aber wenn das alles den Mitarbeiter vor Ort nicht beeindruckt ("Ich sage das und für Dich bin ich hier der Chef"), bleibt nur noch erstmal nachzugeben und sich gegebenfalls hinterher beim richtigen Chef zu beschweren.
Die DSS empfieht dehalb, die Vorlage des Dokuments zu verlangen, welches im konkreten Fall das Barfußgehen verbietet, denn dazu sind die Leute in der Regel nicht in der Lage! Und wenn dann doch eine Hygienevorschrift gefunden wird, steht höchstwahrscheinlich nichts über das Barfußlaufen darin.
In Amerika gelten wegen der Vielzahl der Rassen, Kulturen, Religionen, etc. und der diesbezüglich wenig ruhmreichen Vergangenheit inzwischen viel strengere Anti-Diskriminierungsvorschriften als hier, so daß einfach die Befürchtung geweckt wird, wenn man sich auf keine formgültige Vorschrift berufen kann, mit hohen Straf-Schadensersatzforderungen (ebenfalls ein im deutschen Recht so nicht existentes anglo-amerikanisches Rechtsgebilde) konfrontiert zu werden.
Im Prinzip ist die amerikanische Rechtslage aber auch für unsere Probleme uninteressant, wir sind eben nicht in Amerika =)
Damit wir uns nicht mißverstehen: Ich sage nicht, daß ihr es einfach hinnehmen sollt, daß man mit den Leuten nicht diskutieren sollte. Mir geht es nur darum klarzustellen, daß wenn jemand definitiv und endgültig "nein" sagt, man nicht einfach trotzdem weitergehen kann, ohne ernste Konsequenzen befürchten zu müssen. Ich empfehle daher in diesem Falle Schuhe anziehen oder umkehren und sich hinterher beim Chef beschweren bzw. mit ihm das Thema zu diskutieren. Wenn man dann vielleicht etwas schriftliches vom besagten Chef unterschriebenes hat, daß er gegen nackte Füße nichts einzuwenden hat und man das der Angestellten beim nächsten Mal vor die Nase hält, dürfte das genügen. Aber bitte: Auch dann kann diese Angestellte immer noch sagen "Interessiert mich nicht, ohne Schuhe kommt bei mir niemand rein." Das mag dann eine Kompetenzüberschreitung und Verletzung des Arbeitsvertrages gegenüber ihrem Chef sein, wegen der er sie abmahnen und eventuell sogar kündigen kann, aber dem Betroffenen konkret vor Ort nützt das zunächst einmal garnichts...
Ich will ja wirklich nicht destruktiv sein und hab mir das alles ja auch nicht ausgedacht, aber wem bringt es was, sich mit Sturköpfen anzulegen, die formal eben im Recht sind?
Was die Idee eines Vereins angeht, teile ich Lorenz' Auffassung, daß der Aufwand, einen solchen zu gründen, ins Vereinsregister einzutragen lassen, etc. den möglichen Nutzen weit übersteigen würde. Was anderes wäre das erst dann, wenn man auf die Weise ein paar tausend Leute (und nicht nur etwa 20) organisieren und dann auf eine entsprechend hohe Mitgliederzahl verweisen könnte nach dem Motto "Wir sind keine vereinzelten Spinner" ;)
Soviel wieder von Eurem selten barfüssernden, dafür um so mehr "klugscheissenden" Rechtsanwalt
Dr. Oliver Schloz