Zum Abschluss noch eine Frage (Hobby? Barfuß! 2)

Heiko, Thursday, 09.09.1999, 14:05 (vor 9208 Tagen) @ Dr. Oliver Schloz

Hallo Oliver und der Rest des Forums,

bevor ich als Laie hier eine rechtsphilosophische Diskussion ueber ein paar Ungereimtheiten anzettele, die da unten ausser uns zweien eh keiner mehr liest. Vielleicht mache ich das spaeter einmal. Noch eine Frage aus Neugier.
Wie sieht es aus, wenn explizit die Erlaubnis vorliegt, kann der Mitarbeiter dann trotzdem zur Tat schreiten?
Machen wir es etwas konkreter an Fallbeispielen:
Unser Held sei Barfuss B (oder unkonventionellausehende Person U).
B geht in einen Laden. Kann der Mitarbeiter sein Hausrecht geltend machen und damit zurecht die Polizei holen, wenn
1) B die Erlaubnis des Besitzer dabei hat?
2) in der Ladenordnung an der Tür und sonstwo steht, Leute wie B erlaubt
3) B z.B. Freund vom Chef C ist, und C ihn gar geschickt hat, mal nachzuschauen oder der Sektretaerin etwas auszurichten, was C vergessen hatte?

Gruesse
Heiko


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