Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Lorenz,
ich zweifle nicht daran, dass bei diesem Bild den gesetzlichen Bestimmungen genüge getan wurde. Es wird dich deswegen auch kein Anwalt abmahnen.
Ich bin jedoch nicht sicher, ob dieses und ähnliche Bilder auch dem Zweck dieses Forums guttun. Immerhin sendet es, wenn auch unterschwellig, erotische Signale an den Betrachter (was du ja selbst zugibst, indem du einräumst, dass das Beiwerk die Örtlichkeit aufwertet).
Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden, doch ist das Thema hier nun einmal das Barfußgehen, und gerade das steht auf diesem Bild augenscheinlich nicht im Mittelpunkt, es ist eher ein zufälliges "Beiwerk".
Ist aber nur meine Meinung.
Grüße von Mike