POLIZEIWILLKÜR - Dienstaufsichtsbeschwerde? (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen, Stammposter, Monday, 13.08.2007, 11:43 (vor 6314 Tagen) @ Jörg (Hanna)

Hallo Jörg,

Möglicherweise wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll, vielleicht können die Polizisten, die wir ja auch unter den Forumsteilnehmern haben, hier etwas zu sagen.

Wenn einem etwas unangenehmes widerfährt, dann heißt es: Schlaf noch eine Nacht darüber. Es bringt also überhaupt nichts, sich unmittelbar nach einem Vorfall bei der vorgesetzten Dienststelle zu beschweren. Wegen dieses Vorfalls wollte ich natürlich nicht in Bretten bleiben und mich am nächsten Tag persönlich beschweren. Und Beschwerden per Post, noch dazu aus dem Ausland, sind natürlich mühsam. Und extra deswegen hinterher wieder nach Bretten reisen? Wer bezahlt mir die Unkosten? Und selbst wenn man sie mir erstatten sollte, so wäre mir der zeitliche Aufwand zu hoch. Vielleicht ist das auch mit ein Grund, weshalb mich die Beamten so schroff behandelt haben. Die Wahrscheinlichkeit einer Beschwerde ist geringer wie wenn der Mensch, der irrtümlich für den Täter gehalten wurde, aus der näheren Umgebung kommt. Das Einschüchtern ist sicher auch üblich. Zwar haben die Beamten irgendwelche Ausweise dabei, manchmal nennen sie auch ihren Namen (in vorliegendem Fall war es aber nur der "bebrillte", während die weitaus unsympathischeren Beamten das nicht taten).

Vor allem der Tonfalls ist unter aller Sau. Wenn Polizisten, die in der gesellschaftlichen Hierarchie ja auch nicht gerade sehr weit oben stehen und von den Innenministerien finanziell zudem noch sehr kurz gehalten werden, ihren Frust an vermeintlich Schwächeren auslassen, mag das menschlich zwar erklärbar sein, darf aber keinesfalls hinnehmbar oder tolerierbar sein! Der finanziell bestens ausgestattete Wirtschaftskriminielle, der einen deutlich höheren volkswirtschaftlichen Schaden anrichtet und Menschen reihenweise in den Ruin treibt (z.B. Schneider-Bau-Affäre ("Peanuts") in den 90ern) wird von der Polizei wohl besser behandelt als der gemeine Fahrraddieb (für den sie Michael ja hielten). Für mich kein Zeichen von falscher Priorisierung durch den "kleinen" Polizeibeamten, sondern ein Zeichen von Frust, daß man den "Großen" sowieso nix kann und nur den Kleinkriminellen mit zweifelhaften Methoden beikommen kann...

So ist es leider. Wer in der Hierarchie nicht sehr hoch ist und dann plötzlich auf einen trifft, der noch niedriger ist (oder wer für noch niedriger gehalten wird), dann zeigt er, wie mächtig und wichtig er ist. Der "Putzhausmeister" an der Berner Uni, der einen barfüßigen Studenten anpflaumt, der "Domschweizer", der einen Barfüßer aus "seinen" heiligen Hallen rausschmeißt, der Türsteher vor Lidl, mit dem Ulrich mal Ärger wegen barfuß hatte, sind nur einige Beispiele dafür. Wenn etwa ein kleiner Dieb ertappt wird, kann es durchaus vorkommen, daß der Polizist den Dieb duzt, er selber aber Wert darauf legt, vom Dieb gesiezt zu werden. Und wenn der Dieb (oder auch nur der vermeintliche Dieb) den Beamten zurückduzt, hat er gleich ein Verfahren wegen Beamtenbeleidigung am Hals. Die Beamten in Bretten haben mich wenigstens gesiezt.

Das i-Tüpfelchen hier ist natürlich, daß MaZ ja noch nicht mal ein Fahrraddieb ist!

Und entschuldigt haben sie sich auch nicht. Sich entschuldigen bedeutet andererseits, daß man zugibt, sich getäuscht zu haben.

Zurück zum Thema: Ich selber fahre sei Jahren barfuß ein auch nicht gerade billiges Treckingrad und wurde noch NIE deswegen von der Polizei behelligt, und das obwohl ich in Bayern lebe, das vielen als "Polizeistaat" gilt. Allerdings trage ich auf dem Fahrrad entweder spezielle Radkleidung (bei längeren Strecken) oder "normale" Alltagskleidung, aber keine "ärmlich" wirkende Kleidung. Scheinbar ist das bei Michael noch eher das Problem, als bf selbst.

Mein Treckingrad fällt dadurch auf, daß es aus dickeren Rohren konstruiert ist, damit es nicht gleich zusammenbricht unter der Last des Gepäcks.
Ein Mensch, der wehrlos oder scheinbar wehrlos ist, wird leichter Opfer eines Verbrechens oder auch nur eines unfairen Polizeiübergriffes. Wer barfuß ist, erscheint weniger wehrhaft als einer mit Kampfstiefeln. Wer ärmlich wirkt, bei dem rechnet man nicht, daß dieser sich einen Rechtsanwalt erlauben kann. Und einer, der vom Körperbau eher mager ist, wirkt auch wehrloser als ein Zweimetermensch oder ein Bodybuilder. Ich bin mit 182 cm Körpergröße und ca. 69 kg nicht gerade einer, von dem man erwartet, daß er zuschlägt. Und aufgrund der wenigen Kleidung ist auch ersichtlich, daß ich nicht mal eben jemanden ein Messer in die Brust rammen kann oder zur Schußwaffe greifen kann. Auch die Tatsache, daß mich die Zofinger Polizei auch mal verdächtigt hat, eine Kindesmißhandlung begangen zu haben, paßt in das Raster: Wer körperlich schwach ist, kann seine wenigen Kräfte nicht an anderen Erwachsenen ablassen. Also "muß" er sich an Kindern vergreifen. Dabei hat der Polizist, der mich damals derart schikaniert hat, nur von sich auf andere geschlossen.

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen


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