Ablenkungen & Konzentrationsbeeinträchtigungen beim Fahren (Hobby? Barfuß! 2)
Hi Michael,
für meine Person (seit 30 Jahren zu 85% reiner Barfuß-Fahrer, wenn draußen weiße Scheiße 'rumliegt, zu faul zum Winterstiefel/Sockenausziehen, außerdem Wageninneres betont naßkalt) kann ich verbindlich konstatieren, daß das Feeling von Schuhen wiederum auf mich deutlich irritierend & daher konzentrationsbeeinträchtigend wirkt, diese oft selbsternannten Verkehrs- & Fahrergonomieexperten sollen also wirklich - ich gebe jetzt unverblümt meine Auffassung kund - ihre dumme Schnauze halten.
Ich halte mich jedenfalls für zurechnungsfähig & geistig leistungsfähig genug, um wahrnehmen zu können, was mich beim Fahren stört oder weniger stört; Tabakrauch übrigens recht wenig (dafür gibt´s schlimmstenfalls das Gebläse von Heizung & Klima, falls er die Sicht behindert).
Zwischendurch erlaube ich mir einen kurzen Off-topic-Einschub: Wenn jemand wirklich was tun will, um [Aufmerksamkeits-Kapazitäten in Anspruch Nehmendes] zu beseitigen, soll er gefälligst die idiotischen Leuchtschilder-Brücken auf den Autotbahnen entfernen. Es kostet Aufmerksamkeit, alle paar 100m nach oben zu sehen & sich ständig eine neue, andere Geschwindigkeitsbegrenzung zu merken. Außerdem hab' ich diese Schilderbrücken schon gelegentlich vor Kuppen oder unübersichtlichen Kurven vermißt, nur weil ich es zufällig nicht eilig hatte, krachte ich mehr als 1mal nicht in einen dahinter verborgenen Stau.
Ein Satz, der mir ganz wichtig ist:
Charakteristikum unserer heutigen Zeit: Der einzelne Mensch wird immer unmündiger; immer mehr Institutionen & Obrigkeiten wollen in immer mehr Lebensbereichen immer detaillierter bestimmen, was für ihn richtig, gut oder optimal ist. "MAN" bestimmt es für ihn. Autoritätsträger etablieren sich. Es gilt:
§ 1 Der Autoritätsträger hat immer recht.
§ 2 Sollte das einmal nicht der Fall sein, tritt automatisch § 1 in Kraft.
Dies wird sich insbesondere äußern, wenn einmal ein BF-Fahrverbot da ist & man erwischt wurde. Schreibt man in den "Anhörungsbogen des Betroffenen wg. einer Verkehrsordunungswidrigkeit" die Bitte um einen Termin 'rein zwecks Experimentalbeweises, daß man (wg. Gewohnheit & mehr) so am besten fahren kann, wird dieser nicht entsprochen werden.
Zu kompliziert. Zu aufwendig. Außerdem: Sie fahren beschuht am besten. Das weiß die Obrigkeit für Sie.
Freundliche barfüßige Wochenendgrüße von jemand, der höchst selten "Autoritäten" anerkennt, Jay.