Dann muss ein Behindertenausweis her! (Hobby? Barfuß! 2)

Lorenz, Stammposter, Tuesday, 13.03.2007, 18:38 (vor 6467 Tagen) @ Oliver S.

Hallo Oliver,

Danach nicht verboten sind also Benachteiligungen infolge von Krankheit (solange keine Behinderung vorliegt) oder fehlender Fußbekleidung.

Mein Vorschlag war auch nicht ganz ernst gemeint. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Beschweren oder Prozessieren gegen Barfußverbote nichts bringt. Aber mit Behindertenausweis müsste man doch wenigstens barfuß laufen dürfen ;-)
Was es aber gewiss nicht mehr geben darf, ist der Hinauswurf von Behinderten ohne Arme, die im Restaurant zwangsläufig mit den Füßen essen. Solche Entgleisungen wurden nämlich von Betroffenen schon berichtet.

Mach's gut und unbeschuht, Lorenz


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