... hilft hier nicht weiter (Hobby? Barfuß! 2)
In dieser Situation besteht die beste Chance, das Anti-Diskriminierungsgesetz in Anspruch zu nehmen. Dann würde folgerichtig allen barfußfeindlichen Museumswärtern und Polizeipräsidenten die rote Karte gezeigt!!!
Das ist so nicht richtig. Dass sogenannte Anti-Diskriminierungsgesetz (richtig Allgemeines Geleichbehandlungsgesetz, AGG), schreibt vor, dass niemand diskriminiert werden darf wegen
- Rasse oder ethischer Herkunft;
- Geschlecht;
- Religion oder Weltanschauung;
- Behinderung;
- Alter;
- sexueller Identität.
Danach nicht verboten sind also Benachteiligungen infolge von Krankheit (solange keine Behinderung vorliegt) oder fehlender Fußbekleidung.
Das AGG wird also leider keinen spießigen Museumswärter in der Ausübung seines Hausrechts gegenüber Barfüssigen stoppen (schade eigentlich, dann wäre dieses völlig misslungene Gesetz wenigstens zu etwas gut).
Liebe Grüsse
Oliver S.