Anti-Diskriminierungsgesetz (Hobby? Barfuß! 2)

Lorenz ⌂, Stammposter, Tuesday, 13.03.2007, 00:04 (vor 6403 Tagen) @ Willi

Hallo Willi,

Frage: Darf ein Mensch, der ein solches Schicksal erleidet nun auch nicht mehr in Burgen und Schlössern? Darf eine solche Person auch kein Auto mehr fahren und muss deshalb seinen Führerschein abgeben? Braucht man dann eine behördliche Ausnahmebescheinigung für die Versicherung, dass man barfuß Autofahren darf?

In dieser Situation besteht die beste Chance, das Anti-Diskriminierungsgesetz in Anspruch zu nehmen. Dann würde folgerichtig allen barfußfeindlichen Museumswärtern und Polizeipräsidenten die rote Karte gezeigt!!!

Übrigens kann es keine behördlichen Ausnahmegenehmigungen für das Barfuß-Autofahren geben, weil es ja auch kein Gesetz gibt, das es verbietet. Wie neurotisch wir Deutschen sind, erkennt man vor allem daran, dass wir dauernd Einschränkungen unserer Freiheit erfinden, die es gar nicht gibt. Aber es sieht nicht danach aus, dass wir heilbar wären. Nur ungern denke ich daran, wie mir hier kürzlich wegen völlig legitimer Barfußfotos von öffentlichen Veranstaltungen Urheberrechtsverletzungen in die nicht vorhandenen Schuhe geschoben wurden ;-)

Mach's gut und unbeschuht, Lorenz

[image] Barfuß Autofahren ist erlaubt


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