Benimmregeln auch im öffentlichen Verkehr (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen, Stammposter, Monday, 11.12.2006, 17:07 (vor 6495 Tagen) @ Markus U.

Hallo Markus!

Zum erwähnten Zürcher Silvesterlauf fuhr ich übrigens nicht mit dem Fahrrad, sondern mit dem Zug in Kombination mit anderen Verkehrsmitteln des Zürcher Verkehrsverbundes. In jedem Fahrzeug hängen Verbotsschilder mit wenig Text und mit Piktogrammen. Ins Auge fiel unter anderem auch der Satz, daß die Verkehrsbetriebe nicht den ganzen Wagen mit Verbotsschildern zupflastern wollen.

Wie erwartet, gab es kein Piktogramm eines nackten Fußes, der die barfüßige Benutzung des Verkehrsmittels verbietet. Auch ist das Wort "barfuß" auch nirgendwo erwähnt. Ein Piktogramm zeigte einen Menschen, der seine Schuhe mit markantem Profil auf den gegenüberliegenden Sitz legt. Und darunter steht ausdrücklich, daß man seine SCHUHE nicht auf Sitzflächen parkieren darf. Na bitte! Schuhe auf der Sitzfläche sind verboten, Füße nicht? Ich habe schon häufiger gesehen, daß Leute speziell im Fernzug ihre Schuhe ausziehen und dann die Nackten oder meist besockten Füße auf den Sitz gegenüber legen. Der Anteil von Leuten, die sich manchmal die Schuhe im Zug ausziehen, ist doch einiges höher als von Leuten, die "echt" barfuß verreisen.

Könnte man aus anderen Piktogrammen indirekt ein Barfußverbot aussprechen? "Darbietungen" (im Piktogramm ein Mensch mit Gitarre) sind auch verboten. Ist es eine Darbietung, wenn man ohne Schuhe im Tram sitzt? Sozusagen eine "Barfußdarbietung"? Wenn ja, dann wäre eine violette Frisur, ein Ohrring, ein Telefonat per Handy, eine Unterhaltung mit dem Sitznachbarn auch eine "Darbietung".

Betteln ist auch ausdrücklich verboten. Aber sicher gilt es nicht als betteln, wenn man barfuß und/oder mit zu leichter Kleidung ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt und quasi "Armut vortäuscht", wobei andere sich genötigt sehen, einem was zu geben. Da ist der Tatbestand des Bettelns wohl eher erfüllt, wenn ein Gentleman im Zug seinen Hut abnimmt und diesen neben sich auf den Sitz legt, mit der Öffnung nach oben.

Werbung machen im Tram ist auch verboten. Ist barfuß laufen denn Werbung machen. Dann macht ja jeder Mensch Werbung, der eine mit Nike-Schuhen, der andere mit Wrangler-Jeans, der andere mit dem Hut von Falkenhagen, wieder ein anderer mit durch Oberbekleidung mit dem schnappfreudigen Reptil. Ganz zu schweigen von den Leuten, die aus Mc-Donalds-Pappbechern irgend was schlürfen. Oder die Leute mit den Tragetaschen von Aldi, Peek & Cloppenburg usw. Also auch das zieht nicht.

Und ein Barfüßer beschädigt sicher auch nicht die Fahrzeuge mehr als ein Schuhträger, im Gegenteil. Als Piktogramm dient ein Mensch mit Säge, womit symbolisch das Beschädigen der Einrichtung verboten werden soll.

Also einfach weiter barfuß in Bussen und Bahnen verreisen, wenn man Lust dazu hat.

Viel Spaß wünscht dabei

Michael aus Zofingen


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