Zur Haftungsfrage aus Sicht des Juristen (Hobby? Barfuß! 2)

Oliver S. @, Friday, 08.12.2006, 13:58 (vor 6563 Tagen) @ Lothar

Ich bin kein Jurist aber ich habe mal gelesen, dass im Einzelhandel
der Boden etwa alle 30 Minuten kontrolliert werden und gefährliche
Gegenstände beseitigt werden müssen; sonst haftet der Laden für mögliche Verletzungen. Nur gibt es mit Ausnahme von
Toiletten keinen Laden, der dokumentiert wer wann welche Gänge
überprüft hat.

Gemeint ist gefährlich für jedermann, also z.B. Salatblätter, Wasserlachen, etc, auf denen man auch mit Schuhen ausrutschen kann.

Wie viele von uns wissen sind aber nicht die sichtbaren
Scherben das große Problem sondern die kleinen nahezu unsichtbaren
Stückchen, die sich dann in die Füße bohren.
kleinste weiße oder braune Scherbenstücke auf dem üblichen Einzelhandelsfussboden sind selbst bei genauem HInschauen kaum erkennbar und bleiben auch bei sorgfältiger Reinigung manchmal liegen. Und wer haftet dann dafür?

Das ist genau die deutsche Mentalität, die ich meine: Du fragst, wer dafür haftet und setzt voraus, dass jemand haften muss. Warum??? Wenn, wie Du selbst schreibst, diese feinen Scherben selbst bei genauem Hinsehen kaum erkennbar sind und auch bei sorgfältiger Reinigung manchmal liegen bleiben, kann man dem Ladenpersonal ja wohl keinen Vorwurf machen. Oder sollen die etwa regelmäßig den Boden mit der Lupe absuchen für den unwahrscheinlichen Fall (jawohl, statistisch ist er das!), dass ein Kunde barfuss kommt und sich verletzen könnte? Da wird doch jeder Ladenbesitzer, der mit sowas konfrontiert wird, sich an den Kopf fassen und lieber ein "Barfuss verboten"-Schild aufstellen, weil es für ihn viel billiger ist, auf den Umsatz, den er mit dem einen barfüssigen Kunden, der ihn statistisch gesehen im Jahr aufsucht (oder von mir aus auch am Tag), zu verzichten, als völlig überzogene Reinigungs- und Haftungspflichten auf sich zu nehmen.

Wenn Du also nicht willst, dass es Dir in Deutschland demnächst so geht wie bei Deinem Florida-Besuch, finde Dich mit dem Gedanken ab, dass Du das Risiko, in eine Scherbe zu treten, ganz allein tragen musst und dafür niemanden haftbar machen kannst.

Liebe Grüße
Oliver S.


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