Nicht ganz so einfach (Hobby? Barfuß! 2)

Alan Turing, Wednesday, 06.12.2006, 15:16 (vor 6565 Tagen) @ Martin (Giessen)

Man hat aber sehr wohl an der Argumentation des Haftungsrisikos festgehalten und daher gelte diese Möglichkeit nur für den, der eine entsprechende schriftliche Haftungsfreistellung einreiche...

Also, ganz so einfach ist es dann ja doch nicht.
Ich bin kein Jurist, aber so viel kann ich wohl schon sagen:
Sie können sich auch mit so einem unterschriebenen Wisch nicht aus der Verantwortung ziehen, wenn sie Mist bauen.
Wenn also z.B. zerbrochene Gläser längere Zeit rumliegen, ohne daß sich jemand darum kümmert, dann sind sie dafür verantwortlich, wenn sich jemand dran schneidet.

Wie wäre es denn, wenn z.B. ein Kind stürzt und sich die Arme aufschneidet? Da lassen sich sich ja auch keine Haftungsverzichtserklärung unterschreiben, wenn das Kind keine langen Lederhandschuhe trägt. Sie wäre auch wirkungslos.

Und wenn sie einem mit einem Hubwagen über die Zehen rauschen, dann müssen sie erst mal erklären, ob und warum das mit Flip Flops nicht zu Schäden geführt hätte.

Im übrigen finde ich es toll, daß man sich angemessen zur Wehr setzt - und besonders wenn es dann noch mit so einem Erfolg gekrönt wird.

Mit freundlichen Füßen

Alan


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