Zur Haftungsfrage aus Sicht des Juristen (Hobby? Barfuß! 2)

Lothar, Stammposter, Thursday, 07.12.2006, 17:42 (vor 6499 Tagen) @ Oliver S.

Man hat aber sehr wohl an der Argumentation des Haftungsrisikos festgehalten und daher gelte diese Möglichkeit nur für den, der eine entsprechende schriftliche Haftungsfreistellung einreiche...

Die wäre meines Erachtens nicht erforderlich. Wer barfuss geht, weiß, dass er damit ein erhöhtes Risiko eingeht, was Scherben, etc. angeht und muss sich daran festhalten lassen.

Wenn also z.B. zerbrochene Gläser längere Zeit rumliegen, ohne daß sich jemand darum kümmert, dann sind sie dafür verantwortlich, wenn sich jemand dran schneidet.

Ich bin kein Jurist aber ich habe mal gelesen, dass im Einzelhandel
der Boden etwa alle 30 Minuten kontrolliert werden und gefährliche
Gegenstände beseitigt werden müssen; sonst haftet der Laden für mögliche Verletzungen. Nur gibt es mit Ausnahme von
Toiletten keinen Laden, der dokumentiert wer wann welche Gänge
überprüft hat.
Wie viele von uns wissen sind aber nicht die sichtbaren
Scherben das große Problem sondern die kleinen nahezu unsichtbaren
Stückchen, die sich dann in die Füße bohren.
kleinste weiße oder braune Scherbenstücke auf dem üblichen Einzelhandelsfussboden sind selbst bei genauem HInschauen kaum erkennbar und bleiben auch bei sorgfältiger Reinigung manchmal liegen. Und wer haftet dann dafür?


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