Vergleich (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Mark,
Du schriebst: "Allerdings verwundert mich der Titel Deines Beitrages etwas. Hast Du denn ein solches Vorgehen schon mal in Zofingen miterlebt, dass Du Zofingen mit dem Ghetto Mülhausens vergleichst."
Da Du möglicherweise dieses Forum noch nicht so lange kennst und niemand erwartet, daß Du im Archiv nach irgendetwas suchst, hier ein Beitrag von März 2005:
Das ist aber nicht alles. Im Oktober desselben Jahres passierte etwas viel schlimmeres. Da dieses nichts mit barfuß zu tun hatte, habe ich darüber auch nicht im Forum geschrieben. In der näheren Umgebung wurde ein spielendes Kind von einem "Grüsel" angefallen. Glücklicherweise tauchte ein Nachbar auf, so daß das Kind nicht weiter verletzt wurde. Der "Grüsel" suchte das weite, die Polizei wurde gerufen.
Wenige Minuten, nachdem ich an einem Freitag von meinem Arbeitsplatz nach Hause gekommen war (und somit von der Dienstkleidung gerade die Krawatte abgelegt hatte), erschien die Kantonspolizei, die mich auf die Polizeistation am Bahnhof mitnahm. Ich wurde vom selben Typen vernommen wie im März. Dieser Mensch hatte also mich verdächtigt, etwa mit der Begründung: Wer so verrückt ist, bei tiefer Temperatur barfuß und in eher leichter Kleidung unterwegs ist, der ist geradezu dazu prädestiniert, ein Triebtäter zu sein. Der Täter, war übrigens nicht barfuß oder sonst wie auffällig gekleidet, was jedoch kein Entlastungsgrund für mich war. "Eine derart grauenvolle Tat in so auffälliger Kleidung durchzuführen macht doch niemand. So dumm sind nicht einmal Sie!"
Ich durfte in der Zelle übernachten. Der wahre Täter gestand übrigens seine Tat. Trotzdem wurde ich noch ein paar Stunden "zwecks weiterer Abklärungen" behalten, bevor ich nach Hause durfte.
Welches Vorgehen der Ordnungshüter ist nun schlimmer, das in Zofingen oder das in Mülhausen? Das kannst Du selber entscheiden. Obwohl auch ich weiß daß längst nicht alle Polizisten so gemein sind wie dieser Schroter, der mich derart verdächtigte, so ist es sicher nachvollziehbar, daß ich vorgewarnt bin, wenn mir ein Streifenwagen begegnet.
Zu Deiner Bemerkung: "Da Du (Papierchen)-Schweizer bist, finde ich es schon etwas seltsam, wie Du über Dein Gastland schreibst. Es ist übrigens kein Muss, in Zofingen oder in der Schweiz zu leben."
Dem letzten Satz kann ich zustimmen. Als freier Schweizer Bürger kann ich mich überall in der Schweiz niederlassen und im Ausland muß ich mich den dortigen Gegebenheiten anpassen. Und wo ich mich niederlasse, das hängt von vielen Faktoren ab. Aus heutiger Sicht würde ich ohne Not nicht freiwillig in ein Land oder eine Region ziehen, in denen das Barfußlaufen oder das Tragen von kurzen Hosen, kurzärmeliger Oberbekleidung verboten und das Tragen einer Kopfbedeckung obligatorisch ist. Und Gegenden, in denen es zwar nicht verboten ist, aber aus klimatischen Gründen nicht oder nur während einer kurzen Periode (z.B. Grönland, Fichtelgebirge) möglich, kommen auch nicht in die Tüte. Daß ich in Zofingen einen Beruf habe, der mir gefällt und das Betriebsklima eher gut ist, obwohl ich dort Schuhe tragen muß, ist sicher auch ein Grund. Immerhin ist es der Firma völlig schnurz, ob ich in der FREIZEIT Schuhe trage oder nicht. Was will ich mehr?
Natürlich gibt es überall Haken und Ösen. Würdest Du etwa den Arbeitsplatz wechseln, wenn Dir die Arbeit gefällt, alle Arbeitskollegen sympathisch, jedoch eine einzige Putzfrau unsympathisch? Wohl kaum. Und genauso werde ich auch den Zofinger Raum nicht verlassen, nur weil es dort eine Polizei gibt mit einem besonders hinterhältigen Schroter. Dieser Mann ist für die Zofinger Gegend genauso unbedeutend wie die einzelne Putzfrau in einem großen Unternehmen. Wegen eines korrupten Polizisten die Gegend verlassen wäre sich dem Unrecht beugen. Aber das werde ich nicht!
Du bezeichnest mich als "Papierchenschweizer". Das bedeutet, daß ich genau die gleichen Rechte und Pflichten habe wie ein gebürtiger Schweizer. Willst Du mir das aberkennen? Habe ich denn weniger Rechte? Oder mehr Pflichten? Oder mache ich etwas nicht was meine Pflicht wäre? Die Behörden waren der Meinung, daß ich die Bedingungen der Einbürgerung erfüllte. Da spielt es keine Rolle, ob man in der Freizeit barfuß läuft oder nicht. Aber was hast Du gegen Papierchenschweizer? Wenn die Einbürgerung an der Urne stattgefunden hätte und Du hättest entscheiden müssen ob ich Schweizer werden darf oder nicht, hättest Du sicher mit "Nein" gestimmt. Wobei ich mir aber nicht sicher bin, ob aus prinzipiellen Gründen oder aufgrund der Tatsache, daß Du vielleicht neidisch bist, weil ich vielleicht etwas kälteresistenter bin und auch dann noch barfuß bin, wenn es Dir vielleicht schon zu kalt ist.
Schöne Grüße
Michael aus Zofingen