Hausfriedensbruch (Hobby? Barfuß! 2)

KaiL, Monday, 07.11.2005, 15:10 (vor 6897 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Grundsätzlich darf davon der "dümmste Lehrling" Gebrauch machen, wobei er nicht mal einen Grund nennen muß.

er muss sich aber wohl gegenüber der Geschäftsleitung rechtfertigen können. Und darum IMMER eine Beschwerde an eben diese. Achja: seinen Namen MUSS der Kauz nennen, Security-Leute haben hierzu sogar ein Namensschild.

Sicherheitspersonal in Warenhäusern wird nicht selten aus derartigen Leuten rekrutiert, die zu dumm sind, einen "normalen" und ehrlichen Beruf auszuüben.

...du musst ja wirklich jeden lieben, der mit Sicherheit zu tun hat.

Lieber den Laden boykottieren und dort einkaufen, wo barfuß kein Problem ist.

zur Abwechslung mal ein ack. Und das Kind beim Namen nennen, denn ein verlorener Kunde ist nix.


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