Hausfriedensbruch (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Iris,
ich habe zwar schon oft Ärger mit der Polizei gehabt, weil ich barfuß in Kombination mit kurzen Hosen war (und in früheren Zeiten auch in kurzen Hosen mit Schuhen), aber Ladenverbot habe ich deswegen noch nicht erhalten.
Leider gibt es so etwas wie das "Hausrecht". Grundsätzlich darf davon der "dümmste Lehrling" Gebrauch machen, wobei er nicht mal einen Grund nennen muß. Sicherheitspersonal in Warenhäusern wird nicht selten aus derartigen Leuten rekrutiert, die zu dumm sind, einen "normalen" und ehrlichen Beruf auszuüben. Sie kommen sich derart wichtig vor, wenn sie irgendeine auffällige Person schikanieren können. Der Versuch, auf der Stelle den Geschäftsführer zu sprechen, bringt meistens nichts, da sich der Bewachungsfritze nicht drauf einlassen muß, einen durch den Laden ins Büro zu begleiten, etwa mit der Begründung, er dürfe den Platz nicht verlassen oder mit der Aurrede: "Der Herr Direktor hat es nicht nötig, wegen Ihnen hierher zu kommen." Aber ein nachträglicher Brief an die Geschäftsleitung bringt manchmal was.
Ein grundsätzliches Hausverbot kann man soviel ich weiß, vor Gericht anfechten, aber das ist meist die Sache nicht wert. Lieber den Laden boykottieren und dort einkaufen, wo barfuß kein Problem ist.
Schöne Grüße
Michael aus Zofingen