Hausfriedensbruch /Sicherheitspersonal (Hobby? Barfuß! 2)

Bully @, Monday, 07.11.2005, 10:16 (vor 6897 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo Michael

Leider gibt es so etwas wie das "Hausrecht". Grundsätzlich darf davon der "dümmste Lehrling" Gebrauch machen, wobei er nicht mal einen Grund nennen muß. Sicherheitspersonal in Warenhäusern wird nicht selten aus derartigen Leuten rekrutiert, die zu dumm sind, einen "normalen" und ehrlichen Beruf auszuüben. Sie kommen sich derart wichtig vor, wenn sie irgendeine auffällige Person schikanieren können.

Stimmt so nicht! Ich arbeitete 10 Jahre in dieser Branche. Die von uns eingesetzten Mitarbeiter/innen wurden nach sehr strengen Kriterien ausgesucht. Für Rambos und Möchtegern Sheriff's" ist bei dieser Arbeit ganz klar kein Platz. Oft ist es die "Hausordnung" welche von Auftraggeber erstellt wurde, die Gewisse Verhaltensweissen vorschreibt. Der Sicherheitsdienst muss diese im Namen des Auftraggebers umsetzten. Eine 100%ige sture Umsetzung ist im Normalfall auch nicht möglich. Dies bedingt, das die Mitarbeiter/innen entsprechend der Aufgabe geschult werden und lernen auch mal ein halbes Auge zu zudrücken, solange es noch im Sinne der Hausordnung ist. Barfussgehen war in all den Geschäften in denen wir Dienst taten nie Verboten. Nur einmal musste ich einschreiten nachdem ich sah wie eine Kundin nur mit einem Slip bekleidet die Umkleidekabine verlies um an einem Ständer neue Kleider zur Anprobe zu holen. Dies war dan wohl ein wenig zu viel nackter Haut :-)

Ansonsten hatten wir gerade in den Sommermonaten (warum wohl?) immer wieder Barfüsser in den Läden.Störend war dies nie im Gegenteil oft wurde es erst gar nicht wargenommen...

Der Versuch, auf der Stelle den Geschäftsführer zu sprechen, bringt meistens nichts, da sich der Bewachungsfritze nicht drauf einlassen muß, einen durch den Laden ins Büro zu begleiten, etwa mit der Begründung, er dürfe den Platz nicht verlassen oder mit der Aurrede: "Der Herr Direktor hat es nicht nötig, wegen Ihnen hierher zu kommen." Aber ein nachträglicher Brief an die Geschäftsleitung bringt manchmal was.

Stimmt so auch nicht. Der Filialleiter ist das oberste Organ in einem Geschäft sprich der "Hausherr" Sofern dieser abkömmlich ist, steht es jedem Kunden zu sich bei ihm über Begebenheiten / Unstimmigkeiten zu unterhalten. Schliesslich hat das Unternehmen ja Interesse daran Kunden zu gewinnen oder zu behalten. Wenn ein solches Gespräch nicht fruchtet dann ist ein Brief an die Konzernleitung angebracht.

Ein grundsätzliches Hausverbot kann man soviel ich weiß, vor Gericht anfechten, aber das ist meist die Sache nicht wert. Lieber den Laden boykottieren und dort einkaufen, wo barfuß kein Problem ist.

Richtig: Juristisch ist das anfechten nicht sinnvoll, dauert lange, kostet Nerven, braucht Zeit und zum Schluss hat man zwar Recht bekommen, meidet den Laden aber trotzdem.

Zum Schluss noch dies: In erster Linie ist es die Aufgabe von Sicherheitsdiensten, Ladendiebe abzuschrecken, zu überführen und im Laden für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Die "Jagd" auf Barfüsser wird sicher nicht zur deren ersten Aufgabe gehören.

Schlecht finde ich es wie Du diesen Beruf darstellst. Es sind bei weitem nicht alles "Bewachungsfritze" die sonst nirgends einen Job bekommen. Der Respektlosigkeit der man in diesem Job tagtäglich ausgesetzt ist, Bedarf eines dicken Felles und eine ordentliche Portion an Gelassenheit. Zum letzten wird eine Beschwerde an das Sicherheitsunternehmen wohl eher zum Erfolg führen, sollte es zu "Zwischenfällen" kommen.


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