Es ist verboten, leider! (Hobby? Barfuß! 2)
Nach §23 STVO lässt sich kein Barfußverbot ableiten.
Das gilt für die meisten von uns, wir dürfen also barfuß Auto fahren.
Für Berufskraftfahrer, und dazu gehören auch die Busfahrer, gelten zusätzlich Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft. (...)
Übrigens:
Ich schreibe hier seit Jahren sehr selten und unregelmäßig.
In letzter Zeit hat ein weiter Gast namens Gerd hier Beiträge in einem katastrophalen Deutsch abgeliefert.
Mit dem möchte ich nicht verwechselt werden!
Liebe Grüße
Gerd
Hallo Gerd,
erst einmal vielen Dank für die Hinweise - und außerdem ein Tipp: leg dir doch einen Namenszusatz (Initialen, Autokennzeichen, Spitzname) zu, dann bist du "unverwechselbar"
Georg