Es ist verboten, leider! (Hobby? Barfuß! 2)

Gerd, Friday, 09.09.2005, 18:32 (vor 7021 Tagen) @ Hans

Bin heute mit dem Linmienbus von Wiesbaden nach Bad Schwalbach gefahren, der Fahrer ist in Shorts und barfuss gefahren ! Ist dies in der Personenbefördeung überhaupt erlaubt ??

Nach §23 STVO lässt sich kein Barfußverbot ableiten.
Das gilt für die meisten von uns, wir dürfen also barfuß Auto fahren.

Für Berufskraftfahrer, und dazu gehören auch die Busfahrer, gelten zusätzlich Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft.
Und dort ist in §44 (2) tatsächlich zu lesen:

(2) Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.

Irgendwie kann man hier auch Links einfügen, ich weiß aber nicht wie. Es wurde hier auch schon mal beschrieben, habe es aber vergessen. Deshalb bei Interesse die Links kopieren und in Adresszeile einfügen

Link zu den Vorschriften:
http://www.pr-o.info/makeframe.asp?url=/bc/uvv/12/44.htm

oder
http://www.pr-o.info/bc/uvv/12/inhalt.htm
und dann bei §44 nachlesen.

Weiter heißt es in der Durchführungsanordnung (DA):

Zum sicheren Führen von Fahrzeugen sind z. B. Sandaletten (ohne Fersenriemen), Holzpantinen, Clogs nicht geeignet.

Eine komplett unsinnige Vorschrift, die aber bußgeldbewehrt ist.
D.h. bei einem Verstoß kann der Fahrzeugführer bestraft werden (40 Euro), bei einem Unfall kann eine Mithaftung unterstellt werden.

Leider!

Übrigens:
Ich schreibe hier seit Jahren sehr selten und unregelmäßig.
In letzter Zeit hat ein weiter Gast namens Gerd hier Beiträge in einem katastrophalen Deutsch abgeliefert.
Mit dem möchte ich nicht verwechselt werden!

Liebe Grüße
Gerd


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