Busfahrer Barfuss (Hobby? Barfuß! 2)

rh1968, Stammposter, Friday, 09.09.2005, 00:14 (vor 6957 Tagen) @ Hans

Bin heute mit dem Linmienbus von Wiesbaden nach Bad Schwalbach gefahren, der Fahrer ist in Shorts und barfuss gefahren ! Ist dies in der Personenbefördeung überhaupt erlaubt ??

Bitte unteren Teil beachten.

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Mit Flip-Flops fährt es sich gefährlich
RAVENSBURG - Flipflops sind trendig, luftig, bequem, aber ungeeignet zum Autofahren. Zwar gibt es kein Gesetz, dass das Fahren mit den Zehenkneifer-Sandalen verbietet, aber kommt es zum Unfall, kann die Versicherung Ärger machen. Ebenfalls ungeeignet zum Fahren: High-Heels, Plateauschuhe, Badelatschen oder Moonboots [...]
Flip,flop,flip,flop. Das Geräusch das die beliebten Zehenkneifer beim Gehen machen, gab ihnen den Namen. Doch so sommergeeignet die luftig-lässigen Sandalen auch sind: Wer mit ihnen Auto fährt, riskiert nicht nur einen Verkehrsunfall, sondern auch Ärger mit der Versicherung. Verboten ist das Fahren mit Flip-Flops indes nicht. [...]
"Es steht nicht im Bußgeldkatalog: Das Fahren mit Flip-Flops ist verboten", betont auch Ewald Raidt von der Polizeidirektion in Tübingen. "Es wird dann schwierig, wenn es zu einem Unfall kommt, aber dann ist es primär eine Sache der Versicherung." Und die entscheidet von Einzelfall zu Einzelfall, wie Silke Kornstädt von der Konzernkommunikation Wüstenrot & Württembergische AG in Stuttgart bestätigt. In der Regel sei der Schaden, der dem anderen Verkehrsteilnehmer entsteht, durch die Versicherung abgedeckt. "Beim Schaden am eigenen Fahrzeug besteht allerdings im schlimmsten Fall die Möglichkeit, dass der Versicherer eine Übernahme der Kosten wegen grober Fahrlässigkeit ablehnt", stellt Kornstädt fest.
Flip-Flops seien nun mal nicht dazu geschaffen, um "in einer Notfallsituation das Bremspedal optimal bedienen zu können". Gleiches gelte für Schuhe mit Plateausohlen, High-heel-Absätzen oder spitze Pantoletten. Denn nach Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung ist jeder Autofahrer dafür verantwortlich, dass nichts im Auto die Sicherheit gefährdet. [...]
Persönliches Empfinden zählt bei Berufskraftfahrern nicht. Für sie gelten die Regeln der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF), die für das straßengebundene Verkehrsgewerbe zuständig ist. So besagt eine der Vorschriften, dass der Fahrzeugführer zum Kuppeln wie zum sicheren Fahren des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen muss. Und dazu seien etwa Sandaletten ohne Fersenriemen, Holzpantinen und Clogs nicht geeignet.
Busfahrer tragen Halbschuhe
"In der Dienstanleitung heißt es, dass der Busfahrer Halbschuhe zu tragen hat oder Sandalen mit Fersenriemen", sagt Bruno Wölk, Kundencenterleiter der Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) in Weingarten. "Mit Flip-Flops dürfen sie nicht fahren, auch nicht barfuß." Der Fahrmeister kontrolliere das zu Dienstbeginn. Das sei vielleicht ein bisschen komisch. "Aber es ergibt Sinn."
[Schwäbische Zeitung, 01. 08. 2005]
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So long,
Raimund


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