Barfussverbot in Schulordnung aus hygienischen Gründen (Hobby? Barfuß! 2)

Lothar, Stammposter, Thursday, 18.11.2004, 20:48 (vor 7254 Tagen)

SchuleInformationen Hausordnung
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[ Schulweg ] [ Allgemeines ] [ Unterrichtszeitplan ] [ Aufenthalt ] [ Verhalten ] [ Heimbereich ] [ Abwesenheit ]
Hausordnung in der Schule

In dieser Hausordnung für das Staatliche Landschulheim Marquartstein sind als Ergänzung der Schulordnung einige Regelungen für das gemeinsame Leben und Arbeiten an unserer Schule zusammengestellt.
Nicht alles, was vorgeschrieben, erwünscht, erlaubt oder verboten ist, kann hier im Detail aufgeführt werden. Daher ist jeder aufgefordert, so zu handeln, dass die Maxime seines Willens jederzeit zugleich als allgemeines Prinzip einer Hausordnung gelten könnte.

Schulweg

Zum Überqueren der Straße bei den Bushaltestellen zu Fuß muss die Fußgängerunterführung benutzt werden.
SchülerInnen benutzen als Abstellplatz für Fahrräder und motorisierte Zweiräder die entsprechenden Abstellplätze am Schwimmbad und östlich der Schreinerei.
Für Schülerautos stehen ausschließlich die Tiefgarage, die Straße zur Tiefgarage und die dafür vorgesehenen Plätze am Schöneck zur Verfügung. Das Schulgelände östlich der Straße darf von Schülern mit motorisierten Fahrzeugen nicht befahren werden. Dies gilt auch für den Nachmittag und abends.

Allgemeines

Der gegenseitige Gruß trägt zu einer freundlichen Atmosphäre bei und sollte von Schülern und Lehrern gepflegt werden.
Verunreinigungen und Beschädigungen sind zu vermeiden (Abfall, Beschmierden von Wänden oder der Einrichtung).
Neu entdeckte Schäden sollen umgehend dem Lehrer gemeldet werden.
Die verschiedenen Anlagen auf dem Schulgelände (Beete, Hecken, Bäume, Brunnen usw.) tragen wesentlich zur Verschönerung unserer Schule bei und sollen daher geschont werden.

Aushänge (Plakate, Werbung etc.) müssen vom Direktorat vor dem Anbringen an den entsprechenden Anschlagtafeln genehmigt werden. An Wänden, Säulen und Glasflächen dürfen Anschläge nicht angebracht werden.
Von der Schule ausgeliehene Lehrbücher sind pfleglich zu behandeln. Sie müssen eingebunden sein.
Unterrichtsfremde Gegenstände (wie z.B. Walkmans, Messer, Rollerblades, Kickboards usw.) dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
Das Mitbringen von Handys in die Schule ist nicht verboten, aber:
Ein eingeschaltetes Handy, das durch Klingeln den Unterricht stört, kann eingezogen werden.
Ein mitgeführtes Handy (auch ein ausgeschaltetes!) gilt bei Stegreifarbeiten, Kurzarbeiten oder Schulaufgaben als "Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels" und damit als Unterschleif.
Alles was die Gesundheit anderer gefährdet, ist zu unterlassen.
Das Werfen von Schneebällen, Eisbrocken, Steinen, Frisbees usf. kann andere gefährden und ist deshalb verboten.
Aus Gründen der Hygiene und der erheblichen, oft nur schwer wieder zu beseitigenden Verunreinigungen ist in allen Bereichen der Schule das Kaugummikauen untersagt.

Ebenfalls aus hygienischen Gründen darf im Schulbereich nicht barfuß gelaufen werden.

Toiletten sollte man nach Benutzung so verlasssen, wie man sie gerne vorfinden würde, also in einem sauberen, hygienisch akzeptablen Zustand.

Rauchen ist auf dem Schulgelände allen SchülerInnen untersagt.
Ausnahme: SchülerInnen der Kollegstufe dürfen nach einem Beschluss des Schulforums in der Raucherecke zwischen dem Klassentrakt und dem Alten Laborhaus rauchen.
Der Aufenthalt im Rauchereck ist für alle SchülerInnen der Klassen 5 bis 11 verboten!
Der Konsum von Alkohol ist allen Schülerinnen und Schülern im Schulbereich untersagt.
Die Türen am Gangende des Physik- und Chemiebereichs sind Notausgänge für den Brandfall und dürfen daher auch nur im Notfall benutzt werden. Gleiches gilt für die Feuertreppe an der Ostseite des Neuen Schlosses.
Der Flur vor dem Sekretariat soll nicht als Durchgang benutzt werden.
Unterrichtszeitplan

1. Std. 8.00 h - 8.45 h
2. Std. 8.45 h - 9.30 h
1. Pause 9.30 h - 9.45 h
3. Std. 9.45 h - 10.30 h
4. Std. 10.30 h - 11.15 h
2. Pause 11.15 h - 11.25 h
5. Std. 11.25 h - 12.10 h
6. Std. 12.10 h - 12.55 h
Mittag 12.55 h
- 13.45 h

7. Std. 13.45 h - 14.25 h
8. Std. 14.25 h - 15.10 h
3. Pause 15.10 h - 15.15 h
9. Std. 15.15 h - 16.00 h
10. Std. 16.00 h - 16.45 h

Aufenthalt der Schüler vor und nach dem Unterricht

Vor 7.45 h halten sich die SchülerInnen im Pausenhof oder in der Pausenhalle auf (Ausnahme: Kollegstufe).
SchülerInnen, die in der 6. Stunde oder über Mittag in der Schule bleiben, stehen die Pausenhalle, der Pausenhof und die Aufenthaltsräume (siehe Vertretungsplan-Schaukasten) zur Verfügung.
Nach Unterrichtsschluss werden die Fenster geschlossen und die Stühle auf die Bänke gestellt.
In den Pausen halten sich die SchülerInnen in der Pausenhalle oder auf einem der beiden Pausenhöfe auf (Ausnahme: Kollegstufe).

Verhalten im Unterricht

Die Sitzordnung im Klassenzimmer wird vom Klassenleiter, die in den Fachräumen vom Fachlehrer festgelegt.
Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer anwesend, so meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat oder bei Herrn Hoff.
Die Turnhallen dürfen nur in Turnschuhen betreten werden, die nicht auch als Straßenschuhe benutzt werden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass sie keine Streifen auf den Hallenböden hinterlassen.
Findet Unterricht in einen Fachraum (Musik, Zeichensaal, Turnhalle usw.) statt, müssen die Schulmappen mitgeführt werden, da das Klassenzimmer oft von einer anderen Klasse benutzt wird.
Der Unterricht findet nicht im Freien statt (Ausnahme: Sport oder Exkursionen in z.B. Biologie oder Kunst).
Es ist darauf zu achten, dass Klassen in ihrem Unterricht möglichst nicht gestört werden. Belästigungen aller Art (wie z.B. Lärmbelästigung hervorgerufen durch Basketballspielen, Musik etc.) sollen daher während der Unterrichtszeit vermieden werden.

Abwesenheit vom Unterricht

1. Krankheitstag

Anruf am Morgen im Sekretariat der Schule
tel: 08641 - 6240
fax: 08641 - 62436
durch einen Erziehungsberechtigten,
durch den Erzieher (bei Internen),
durch den Schüler selbst (bei Volljährigen)
innerhalb von zwei Tagen

schriftliche Krankmeldung an die Schule
(weißes Formular, formloser Brief oder Fax)
durch einen Erziehungsberechtigten,
durch die Heimleitung (bei Internen)
Krankheit länger als 3 Tage Beim Wiederkommen Bestätigung über die Krankheitsdauer mitbringen
(gelbes Formular, formloser Brief oder Fax)

Die Beurlaubung von Schülern vom Unterricht in dringenden vorhersehbaren Angelegenheiten (Arzttermin, Fahrprüfung, Firmung, Konfirmation o.ä.) wird auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten vom Direktorat ausgesprochen.
Für Fahrstunden, privaten Musikunterricht o.ä. wird eine Unterrichtsbereiung nicht erteilt.
Ebenso wird für Fahrprüfungen an Tagen, an denen eine angekündigte Leistungserhebung (z.B. Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Leistungstests) stattfindet, eine Unterrichtsbefreiung nicht ausgesprochen.

Heimbereich

Die Heimgebäude (Unter- und Oberhaus, Achenhaus und Schöneck) dürfen von externen SchülerInnen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Erziehers oder auf besondere Einladung hin betreten werden.
Am Vormittag sind das Oberhaus und das Unterhaus für alle SchülerInnen bis zur einschließlich 5. Stunde gesperrt.
Die alte Turnhalle wird nur durch den Nordeingang des Achenhauses betreten.

Die Schulleitung (28.09.04)


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