Beweispflicht - Mobbing am Arbeitsplatz - Musterbrief (Hobby? Barfuß! 2)

Jörg (2), Stammposter, Friday, 12.03.2004, 13:37 (vor 7507 Tagen) @ Kai (VS)

Bei solchen Auseinandersetzungen deutet immer manches darauf hin, dass das gegenseitige Verhältnis schon vorher und aus anderem Grund belastet war. Auch in der Schweiz gilt aber der Rechtsgrundsatz "Der Kläger hat die Beweispflicht". Unterstellt, der Arbeitnehmer verhält sich in seiner Freizeit unangemessen gegenüber dem Kunden, betrifft dies lediglich beide Personen privat. Trotzdem ist es verständlich, wenn sich der Arbeitgeber einschaltet. Allerdings muss er dann Ross und Reiter nennen.

Ich als Betroffener würde dem Chef schreiben:

"Sehr geehrter Herr ...
Sie hatten mir vorgeworfen, dass ich mich während meiner Freizeit gegenüber einem Kunden unangemessen verhalten hätte. Dies ist zu keinem Zeitpunkt meine Absicht gewesen. Sie hatten den Kunden aber auch nicht benannt. Ich bin mir keiner Schuld oder eines entsprechenden Vorfalles bewusst. Sollte mir ein entsprechender Fehler dennoch passiert sein, bin ich sofort bereit, mich gegenüber dem Betroffenen zu entschuldigen und die Sache auch im Interesse der Firma zu bereinigen.
Damit ich dem umgehend nachkommen kann, bitte ich um Benennung der Person oder um einen gemeinsamen Termin an einem von Ihnen zu bestimmenden Ort.
Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass sich die Sache inzwischen als gegenstandslos erwiesen hat.
Ich bin selbstverständlich immer bemüht, das Ansehen der Firma zu wahren, weise aber ergänzend darauf hin, dass ich über mein Privatleben grundsätzlich keine Rechenschaft schulde.
Mit freundlichen Grüßen
..."

Damit dürfte die Sache sich entweder klären oder aber "einschlafen".

Gruss

Jörg (2)


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